


Zur Inanspruchnahme einer Strasse, eines Gehwegs oder eines öffentlichen Platzes für Leitungen, Kanäle, Materialablagerungen, Schuttmulden, Bauplatzeinrichtungen und dergleichen ist eine Bewilligung nötig. Die Bewilligung wird gestützt auf ein entsprechendes Gesuch und einer entsprechenden Gebühr erteilt.
Gesuche zum Herunterladen Vorschriften zum Herunterladen Auskunft
Gemeinde Ostermundigen Tiefbau Bernstrasse 65 D Postfach 3072 Ostermundigen 2 Telefon +41 31 930 11 11 Telefax +41 31 930 12 90 E-Mail tiefbau(at)ostermundigen.ch

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