Banner
Home | Grüessech | Statistikzahlen | Stellen | Login | Sitemap | Impressum 
  {$altPrint}
 

Benützung öffent. Grund


Bauplatz
Leitungschacht


Zur Inanspruchnahme einer Strasse, eines Gehwegs oder eines öffentlichen Platzes für Leitungen, Kanäle, Materialablagerungen, Schuttmulden, Bauplatzeinrichtungen und dergleichen ist eine Bewilligung nötig. Die Bewilligung wird gestützt auf ein entsprechendes Gesuch und einer entsprechenden Gebühr erteilt.

Gesuche zum Herunterladen

Vorschriften zum Herunterladen

Auskunft

Gemeinde Ostermundigen
Tiefbau
Bernstrasse 65 D
Postfach
3072 Ostermundigen 2
Telefon +41 31 930 11 11
Telefax +41 31 930 12 90
E-Mail tiefbau(at)ostermundigen.ch