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Betreuungseinsatz in der "Stiftung für Pflege und Betreuung Libella" in Ostermundigen vom 2. bis 13. März 2009
Den ausführlichen Bericht finden Sie unter den "NEWS" der Gemeinde.
Portrait
In der regionalen ZSO Bantiger ist der Zivilschutz folgender Gemeinden zusammengeschlossen: - Allmendingen bei Bern
- Bäriswil
- Bolligen
- Ittigen
- Krauchthal
- Muri bei Bern
- Ostermundigen
- Stettlen
Sie umfasst insgesamt rund 52'000 EinwohnerInnen. Die Organisation mit einem Soll-Bestand von 536 Angehörigen des Zivilschutzes (AdZS) ist seit dem 1. Januar 2007 operativ tätig. Ein öffentlich-rechtlicher Vertrag und eine Leistungsvereinbarung bilden die Grundlagen.
Die ZSO Bantiger ist die zentrale Anlaufstelle für die meisten vom Gesetz vorgeschriebenen Zivilschutzaufgaben, insbesondere in den Bereichen Personalführung (Zivilschutzstelle), Aus- und Weiterbildung, Einsätze sowie Unterhalt von Zivilschutzanlagen und Material.
Aufgaben wie die Alarmierung der Bevölkerung mittels Sirenen sowie die Bereitstellung von und die Zuweisung der Bevölkerung zu den Schutzräumen werden vom Bereich Bevölkerungsschutz wahrgenommen.
Das Kommando und die Zivilschutzstelle sind im RKZ Ostermundigen untergebracht.
Organigramm
Einteilung, Aus- und Weiterbildung
Wer bei der Rekrutierung in den Zivilschutz eingeteilt wird, absolviert in der Regel eine Grundausbildung von 10 Tagen in einer der drei Grundfunktionen Stabsassistent, Betreuer oder Pionier. Für Spezialfunktionen ist eine abgekürzte Ausbildung mit anschliessender Spezialisierung möglich. Nach abgeschlossener Grundausbildung erfolgt die Einteilung in eine aktive Formation der ZSO Bantiger. Alle aktiven Schutzdienstpflichtigen werden jährlich zu einem obligatorischen Wiederholungskurs von max. 2 Tage aufgeboten. Für Kader kommen noch zusätzliche Vorbereitungsarbeiten dazu.
Einsätze
Alle Schutzdienstpflichtigen können zu Katastrophen- und Nothilfeeinsätzen von unbeschränkter Dauer, für Instandstellungsarbeiten von höchstens 2 Wochen und für Einsätze zu Gunsten der Gemeinschaft von mindestens 1 Woche aufgeboten werden. Das Aufgebot erfolgt telefonisch oder schriftlich.
FAQ Zivilschutz
Wer ist schutzdienstpflichtig? Alle Schweizer Bürger zwischen dem 20. und 40. Altersjahr, welche weder Militärdienst noch Zivildienst leisten.
Wie lange dauert die Schutzdienstpflicht? Sie beginnt mit dem Jahr, in dem der Pflichtige 20 Jahre alt wird und dauert bis zum Ende des Jahres, in dem er 40 Jahre alt wird.
Wie viel beträgt der Wehrpflichtersatz und wie lange muss ich ihn bezahlen? Er beträgt 3% des taxpflichtigen Einkommens (mindestens Fr. 200.-) und muss bis zum Ende des Jahres, in dem das 30. Altersjahr erreicht wird, entrichtet werden. Die Schutzdienstpflicht besteht jedoch bis zum 40. Altersjahr weiter.
Wo finde ich Informationen über die gesetzlichen Grundlagen des Bevölkerungs- und Zivilschutzes? Diese können von den Websites des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz www.bevoelkerungsschutz.ch und des Amtes für Bevölkerungsschutz, Sport und Militär des Kantons Bern www.pom.be.ch/bsm herunter geladen werden.
Wie erfahre ich, wann ich meinen obligatorischen Wiederholungskurs absolvieren muss? Eine erste Benachrichtigung erfolgt in der Regel mehrere Monate vorher durch eine Dienstanzeige, damit auch der Arbeitgeber vororientiert werden kann. Das Aufgebot erfolgt dann spätestens 6 Wochen vor der Dienstleistung.
Wie verhalte ich mich, wenn ich aus gesundheitlichen, beruflichen oder anderen Gründen dem Aufgebot nicht Folge leisten kann? Allfällige Gesuche um Dispensation oder Dienstverschiebung sind schriftlich, begründet und mit Belegen (Arztzeugnis, Bestätigung Arbeitgeber, Kopie Ferienbuchung usw.) möglichst schon nach Erhalt der Dienstanzeige oder des Aufgebots, jedoch bis spätestens 10 Tage vor der Dienstleistung an die ZSO Bantiger zu richten. Ein Anspruch auf Dispensation / Dienstverschiebung besteht nicht. Solange das Gesuch nicht bewilligt ist, besteht die Einrückungspflicht weiter.
Was muss ich tun, wenn ich den Wohnsitz verlege? Wenn Sie innerhalb der Region der ZSO Bantiger umziehen, melden Sie die Adressänderung der entsprechenden Einwohnerkontrolle. Wenn Sie die Region verlassen, müssen Sie zusätzlich eventuell gefasste Zivilschutzkleider in gereinigtem Zustand der Zivilschutzstelle ZSO Bantiger abgeben oder schicken. Wir erhalten die Meldung Ihres Umzugs von der zuständigen Einwohnerkontrolle und werden das Dienstbüchlein von Ihnen zur Mutationseintragung einfordern.
Weiterführende Links
Kontakte ZSO Bantiger Steinbruchweg 7 Postfach 3072 Ostermundigen 1 Telefon ++ 41 31 932 34 36 Telefax ++ 41 31 931 39 93 E-Mail zsobantiger(at)ostermundigen.ch

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