Anzahl Tage gemäss Einführungsverordnung zum Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz (EV BZG, Artikel 4 - 6) des Kantons Bern und dem Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz (BZG, Artikel 25a). Links Gesetzliche Grundlagen Kanton Bern und Bund siehe oben.
Bei den Einsätzen zu Gunsten der Gemeinschaft wird die maximale Einsatzdauer noch differenziert, vom wem der Einsatz angeordnet wurde (Mannschaft, Spezialisten und Kader gleich:
von der Gemeinde angeordnete Einsätze (EzG)
max. 7 Tage / Jahr
vom Kanton oder Bund angeordnete Einsätze (EzG)
max. 14 Tage / Jahr
Total mögliche Einsätze zu Gunsten der Gemeinschaft