
Dienstverschiebungs- und Urlaubsgesuch
Dienstverschiebungs- und Urlaubsgesuche sind schriftlich mit diesem Formular unter Beilage von Bestätigungs- und/oder Beweisunterlagen einzureichen. Auf telefonische Gesuche wird nicht eingetreten! Es kommt immer wieder vor, dass Arbeitgeber oder Schutzdienstpflichtige denken, eine Verschiebung sei problemlos möglich. Das ist falsch! Rechtlich besteht kein Anrecht auf eine Dienstverschiebung und nur in wirklich dringenden und nicht vorhersehbaren Fällen kann auf ein solches Gesuch eingetreten werden. Solange keine Bewilligung eines Dienstverschiebungsgesuches ausgesprochen wurde, besteht die Einrückungspflicht!
Es sind stets umgehend Bestätigungs- bzw. Beweismittel (Arztzeugnis, etc.) per Post oder E-Mail einzureichen!


Wegzugs- bzw. Umzugsmeldung Angehörige des Zivilschutzes
Jeglicher Weg- bzw. Umzug eines Angehörigen des Zivilschutzes (AdZS) muss umgehend, wenn möglich im Voraus, mindestens innerhalb von 2 Wochen nach dem Weg- bzw. Umzug, der zuständigen Zivilschutzstelle schriftlich, mit Abgabe des Dienstbüchleins, gemeldet werden.
Dafür kann das dazugehörige Formular verwendet werden.

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