
Einschreibung 2013/14
Versand der Elternbriefe am 4. Januar 2013. (Elternbrief mit Geb. Datum der Kinder zwischen dem 1.5.2007 und 30.4.2008) (Elternbrief mit Geb. Datum der Kinder zwischen dem 1.5.2008 und 30.4.2009)
Anmeldung 2013
Wer muss angemeldet werden? Jedes Kind mit Geburtsdatum vom 1.5.2007 bis 30.4.2009. 1.5.2007 bis 30.4.2008 — 6-Jährige 1.5.2008 bis 30.4.2009 — 5-Jährige Schriftliche Anmeldung bis zum 15. Februar 2013. (Anmeldeformular)
Ab 1. August 2013 wird die Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule (HarmoS) wirksam. Die Schullaufbahn dauert neu 11 Jahre. Der 2-jährige Kindergarten ist Teil der Volksschule und wird obligatorisch. Eltern haben die Möglichkeit, ihr Kind im ersten Kindergartenjahr ein reduziertes Pensum im Kindergarten besuchen zu lassen. Zudem besteht auf Wunsch der Eltern die Möglichkeit, das Kind um ein Jahr zurückzustellen. Ein späterer Eintritt in den Kindergarten bedeutet dennoch zwei Kindergartenjahre.
Zuteilung zu den verschiedenen Kindergärten
Die Schulkommission entscheidet am 1. Mai 2013 über die Zuteilung. Danach werden die Einteilungsbriefe mit B-Post verschickt.
Was bedeutet die Anmeldung?
Der Besuch des Kindergartens ist obligatorisch. Die Eltern sind verpflichtet, ihr Kind gemäss Zeitplan zur Schule zu schicken. Es gelten für die ganze Volksschulzeit die gleichen Absenzen- und Dispensationsregelungen.
Auskunft
Bildung, Kultur, Sport Mitteldorfstrasse 6 Postfach 101 3072 Ostermundigen 1 Telefon +41 31 930 14 14 Telefax +41 31 930 12 86 E-Mail bildung.sport(at)ostermundigen.ch
Wir freuen uns auf alle Kinder, die im Sommer 2013 in den Kindergarten Ostermundigen eintreten: Herzlich willkommen!

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