
Anschrift
Bernstrasse 65d Postfach 3072 Ostermundigen 2 Telefon +41 31 930 11 56 Telefax +41 31 930 11 50 E-Mail: steuerverwaltung(at)ostermundigen.ch
Leiter Steuern
Walter Graf Telefon +41 31 930 11 57 E-Mail walter.graf(at)ostermundigen.ch
Liegenschaftssteuern
Germana Ebener Telefon +41 31 930 11 55 E-Mail germana.ebener(at)ostermundigen.ch
Quellensteuern
Germana Ebener Telefon +41 31 930 11 55 E-Mail germana.ebener(at)ostermundigen.ch
Formulare Quellensteuer
Steuerregisterführung
Bernadette Wanzenried Telefon +41 31 930 11 56 E-Mail bernadette.wanzenried(at)ostermundigen.ch


Schalteröffnungszeiten
Montag | 08.00 - 11.45 / 13.45 - 18.00 Uhr | Dienstag bis Donnerstag | 08.00 - 11.45 / 13.45 - 17.00 Uhr | Freitag | 08.00 - 11.45 / 13.45 - 16.00 Uhr |


Steueranlagen - Gemeinde Ostermundigen: 1.69 x der gesetzlichen Einheitsansätze
- Kanton Bern: 3.06 x der gesetzlichen Einheitsansätze
- Liegenschaftssteuern: 1,5 %o für natürliche und juristische Personen der amtlichen Werte
- Kirchensteuer: reformiert 0.184, römisch-katholisch 0.207
- christkatholisch 0.276
- Kirchensteuer. Juristische Personen: 0.1909
- Feuerwehrpflichtersatz: 3,4% des Staatssteuerbetrages, max Fr. 200.-
- Hundesteuer 100.-
Steuerraten
Die bernischen Steuerraten sind an folgenden Terminen fällig: - 20. Mai
- 20. August
- 20. November


Was bieten wir Ihnen an
Beratung in Steuerfragen
Formulare zum Ausdrucken, selber ausfüllen oder nachrechnen - Falls Ihnen Formulare fehlen oder verloren gegangen sind, können Sie bei der kantonalen Steuerverwaltung zusätzliche persönlich identifizierte Formulare bestellen:
Kreisverwaltung Bern-Mittelland, Brünnenstrasse 66, Postfach 8334, 3001 Bern. - Telefon +41 31 633 60 01.
- Steuererlassgesuch
- Erlassgesuch ausdrucken
Fristverlängerung
Gesuche für die aktuelle Steuererklärung sind schriftlich einzureichen bei: Kreisverwaltung Bern-Mittelland, Brünnenstrasse 66, Postfach 8334, 3001 Bern oder können Online beantragt werden unter Fristverlängerung
Gebührenpflichtig sind - Nachschlagen von Steuerzahlen am Schalter für nicht amtlichen Gebrauch Fr. 8.--, pro weiterer Fall (bis vier Fälle) Fr. 5.--, ab 5 Fälle Grundgebühr Fr. 20.--
- Einsichtnahme ins Steuerregister während offizieller öffentlicher Auflage (wird publiziert) gratis.
- Schriftliche Auskünfte Einkommens- und Vermögenstaxation, pro steuerpflichtige Person und Veranlagungsperiode Fr. 10.--
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