
Bau- und Reklamegesuche sind grundsätzlich mit dem amtlichen Formular zusammen mit den erforderlichen Beilagen bei der Abt. Hochbau einzureichen. Die Baubewilligungspflicht richtet sich nach den Vorschriften des Dekretes für das Baubewilligungsverfahren des Kantons Bern.
Die Abt. Hochbau ist auch Baupolizeibehörde und in dieser Funktion zuständig für den Vollzug der baurechtlichen Grundordnung der Gemeinde und der übergeordneten Baugesetzgebung.
Die Baupolizeibehörde übt die Kontrollfunktion über die gesamte Bautätigkeit der Gemeinde aus und führt darüber eine Statistik. Sie trifft im Rahmen ihrer Zuständigkeit alle erforderlichen Massnahmen zur Durchführung der gesetzlichen Vorschriften und führt die Aufsicht über die Einhaltung der Bedingungen und Auflagen der Baubewilligung sowie der Bestimmungen über die Arbeitssicherheit und -hygiene bei der Ausführung von Bauvorhaben.
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Hochbau Ostermundigen Bernstrasse 65d Postfach 101 3072 Ostermundigen 1 Telefon +41 31 930 11 30 Telefax +41 31 930 12 50 E-Mail hochbau(at)ostermundigen.ch

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