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Zuzug, Anmeldung, Wegzug (Schweizerinnen und Schweizer)


Zuzug

Sie müssen innerhalb von 14 Tagen ab Zuzug bei den Einwohnerdiensten am Schiessplatzweg 1 persönlich vorsprechen. Mitzubringen sind:

  • Heimatschein oder Heimatausweis
  • Familienbüchlein/Familienausweis
  • AHV-Ausweis
  • Identitätsausweis (ID-Karte, Pass, Führerausweis)

Sie erhalten beim Hinterlegen des Heimatscheines einen Niederlassungsausweis bzw. beim Hinterlegen eines Heimatausweises einen Aufenthaltsausweis.

Wegzug

Wer aus der Gemeinde wegzieht, meldet sich persönlich spätestens am Wegzugstag ab. Dabei muss der Niederlassungsausweis zurückgegeben werden. Der Heimatschein wird zuhanden der neuen Wohngemeinde ausgehändigt.

Wochenaufenthalt

Wer sich nur während der Woche in der Gemeinde aufhält, die Wochenende in seiner Wohnsitzgemeinde verbringt und dort seinen Lebensmittelpunkt behält, meldet sich als Wochenaufenthalter mit Heimatausweis bei den Einwohnerdiensten.

Meldepflicht für Schutzdienstpflichtige (Zivilschutz)

Dienstpflichtige müssen sich bei der Zivilschutzstelle respektiv an- und abmelden.

Umzug innerhalb von Ostermundigen

weitere Informationen dazu hier.

Auskunft

Einwohnerdienste
Schiessplatzweg 1
Postfach 101
3072 Ostermundigen 1
Telefon +41 31 930 14 14
Telefax +41 31 930 14 70
E-Mail einwohnerdienste(at)ostermundigen.ch