
Sie müssen innerhalb von 14 Tagen seit Zuzug persönlich bei den Einwohnerdiensten am Schiessplatzweg 1 vorsprechen. Mitzubringen sind: - Pass
- Ausländerausweis
- Familienbüchlein
- Passfoto
- AHV-Nummer
- ev. Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung
Bei der Abmeldung spätestens am Wegzugstag ist der Ausländerausweis mitzubringen.
Im Ausländerbereich bestehen folgende Aufenthaltskategorien: - Aufenthaltsbewilligung Ausweis B + B EG/EFTA
- Niederlassungsbewilligung Ausweis C + Ausweis C EG/EFTA
- Aufenthaltsbewilligung Ausweis Ci + Ausweis Ci EG/EFTA
- Vorläufig aufgenommene Ausländer Ausweis F
- Grenzgängerbewilligung Ausweis G + G EG/EFTA
- Kurzaufenthaltsbewilligung Ausweis L + Ausweis L EG/EFTA
- Asylsuchende Ausweis N
Auskunft
Einwohnerdienste Schiessplatzweg 1 Postfach 101 3072 Ostermundigen 1 Telefon +41 31 930 14 14 Telefax +41 31 930 14 70 E-Mail einwohnerdienste(at)ostermundigen.ch

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