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Handlungsfähigkeitszeugnis


Für volljährige Personen kann ein Handlungsfähigkeitszeugnis bezogen werden. Es kann auch am Schalter der Einwohner- und Fremdenkontrolle abgeholt oder telefonisch bestellt und per Post zugestellt werden. Die Gebühr von Fr. 15.-- kann in diesem Fall bar, bargeldlos am Schalter oder mit einer Rechnung bezahlt werden.