
Wohnsitzbescheinigungen werden für neue Arbeitsstellen, Einbürgerungen und anderes mehr benötigt und können am Schalter oder telefonisch bezogen werden. Sie können die Bescheinigung dort mitnehmen oder sie wird ihnen mit B-Post zugestellt. Die Gebühr beträgt Fr. 14.-- und kann bar, bargeldlos oder gegen Rechnung bezahlt werden.

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