
Zuzug
Sie müssen innerhalb von 14 Tagen ab Zuzug bei der Einwohnerkontrolle am Schiessplatzweg 1 persönlich vorsprechen. Mitzubringen sind: - Heimatschein oder Heimatausweis
- Familienbüchlein/Familienausweis
- AHV-Ausweis
- Identitätsausweis (ID-Karte, Pass, Führerausweis)
Sie erhalten beim Hinterlegen des Heimatscheines einen Niederlassungsausweis bzw. beim Hinterlegen eines Heimatausweises einen Aufenthaltsausweis.
Wegzug
Wer aus der Gemeinde wegzieht, meldet sich persönlich spätestens am Wegzugstag ab. Dabei muss der Niederlassungsausweis zurückgegeben werden. Der Heimatschein wird zuhanden der neuen Wohngemeinde ausgehändigt.
Wochenaufenthalt
Wer sich nur während der Woche in der Gemeinde aufhält, die Wochenende in seiner Wohnsitzgemeinde verbringt und dort seinen Lebensmittelpunkt behält, meldet sich als Wochenaufenthalter mit Heimatausweis bei der Einwohnerkontrolle.
Meldepflicht für Schutzdienstpflichtige (Zivilschutz)
Dienstpflichtige müssen sich bei der Zivilschutzstelle respektiv an- und abmelden.
Umzug innerhalb von Ostermundigen
weitere Informationen dazu hier.
Auskunft
Einwohner- und Fremdenkontrolle Schiessplatzweg 1 Postfach 3072 Ostermundigen 2 Telefon +41 31 930 14 14 Telefax +41 31 930 14 70 E-Mail einwohnerkontrolle(at)ostermundigen.ch

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