
Gemäss Feuerwehrreglement vom 1. Januar 2010 sind alle in der Gemeinde niedergelassenen Frauen und Männer der Feuerwehrpflicht unterstellt (inklusive Ausländer und Ausländerrinnen mit C-Ausweis). Die Dienstpflicht beginnt mit dem Jahr, in dem das 20. Altersjahr erreicht wird und dauert bis zum Ende des Jahres, in dem Sie 52 Jahre alt werden.
Die Dienstpflicht kann durch aktive Mitarbeit in der Feuerwehr oder durch Bezahlen einer Ersatzabgabe von maximal Fr. 200.00 pro Jahr geleistet werden. Auf Gesuch hin können bestimmte Personen von der aktiven Feuerwehrdienstpflicht oder von der Bezahlung der Ersatzabgabe befreit werden. Die Details sind im Feuerwehrreglement in den Artikeln 9 und 19 geregelt.
Die Feuerwehr bekämpft Feuer-, Elementar- und andere Schadenereignisse. Sie hat insbesondere - Menschen und Tiere zu retten.
- Sach- und Umweltschäden zu begrenzen.
- unmittelbar drohende Schäden mit geeigneten Massnahmen zu bekämpfen.
Die Feuerwehr sucht deshalb motivierte Frauen und Männer, die sich gerne für Ihre Mitmenschen einsetzen. Wir bieten Ihnen: - Kameradschaft und Teamgeist
- Grundausbildung im Lösch-, Rettungs- und Pionierdienst
- Einteilung in einen der beiden Züge der Feuerwehr
- Besuch von Spezial- und Kaderkursen (z.B. Maschinist, Atemschutz)
- Einsatz mit modernen Fahrzeugen und Geräten
- Zeitgemässe persönliche Ausrüstung
- Besoldung im Übungs- und Einsatzdienst
- Befreiung von der Bezahlung der Feuerwehr-Ersatzabgabe.
Infolge Austritten wegen Erreichen der Altersgrenze oder wegen Wegzug aus der Gemeinde hat unsere Feuerwehr alljährlich Bedarf an Nachwuchs.
Haben Sie Interesse an einer abwechslungsreichen Freizeitbeschäftigung zum Wohl unserer Gemeinde? Schätzen Sie ein gutes Team? Dann sind Sie bei uns richtig! Nähere Auskünfte erhalten Sie beim Feuerwehrsekretariat. oder kommen einfach an den Informationsabend (siehe weiter unten).
Die Feuerwehr hat unter www.fw-ostermundigen.ch auch eine eigene Homepage, auf welcher Sie noch weitere Informationen einholen können.
Gebühren für Brandmeldeanlagen und Brandmelde-Fehlalarme
Seit 01.01.2010 ist die revidierte, vom Gemeinderat genehmigte "Dienstordnung zum Feuerwehr-Reglement" in Kraft. Gestützt auf das Feuerschutz- und Feuerwehrgesetz können die Gemeinden Gebühren für die Beanspruchung der Feuerwehr erheben.
Es sind dies zum Beispiel folgende Gebühren: - Einmalige Gebühr für die Inbetriebnahme eine Brandmeldeanlage Fr. 600.00
- Jährlich wiederkehrende Gebühr für Einstellhallen, Wohnhäuser und Gewerbetriebe ab Fr. 150.00
- Schlüsselrohre Fr. 280.00
- Fehlalarme ab dem 2. Fehlalarm pro Kalenderjahr Fr. 400.00 und mehr.
- Vernichten von Wespennestern Fr. 60.00
Feuerwehr, eine tolle Sache für Jung und Alt unter 50!
Am Dienstag, 16. Oktober 2012, 19.15 Uhr, haben Sie beim Feuerwehrmagazin an der Forelstrasse 56 Gelegenheit sich zu informieren, was die Feuerwehrleute eigentlich tun. Während knapp 2 Stunden bringen wir Ihnen die Aktivitäten der Feuerwehrleute näher und informieren Sie über die Perspektiven, den Spassfaktor und die finanziellen Vorteile. Im Anschluss lassen wir den Abend bei einer Bratwurst und einem Getränk gemütlich ausklingen.
Für eine Anmeldung per Email wären wir Ihnen dankbar, damit wir genügend Sitzplätze und Verpflegung bereitstellen können. Selbstverständlich können Sie sich auch im Laufe des Jahres melden.
Lassen Sie sich diesen Event nicht entgehen, Sie werden viel Neues und Interessantes zur Feuerwehr erfahren!
Hauptübung 2012
Diese findet am 20. Oktober 2012 statt. Nähere Informationen folgen zu einem späteren Zeitpunkt
Auskunft
Feuerwehr-Sekretariat Schiessplatzweg 1 Postfach 3072 Ostermundigen 2 Telefon +41 31 930 14 56 Telefax +41 31 930 14 70 E-Mail feuerwehr(at)ostermundigen.c

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