
Aufgrund der Umweltschutzgesetzgebung hat der Bundesrat die Luftreinhalte-Verordnung erlassen. Um den Schadstoffausstoss der Feuerungsanlagen so gering wie möglich zu halten, gehört die Überprüfung der vorgeschriebenen Grenzwerte zu den Aufgaben des amtlichen Feuerungskontrolleurs. Gleichzeitig wird der Allgemeinzustand der Heizanlage beurteilt.
Bei Neuinstallationen von Oel- und Gasfeuerungen erstellt der Heizungsfachmann ein Abnahmeprotokoll mit den Messwerten zuhanden des Feuerungskontrolleurs der Gemeinde. Die amtliche Kontrolle erfolgt in jeder zweiten Heizperiode.
Alle kontrollpflichtigen Feuerungsanlagen, die den gesetzlichen Anforderungen der Luftreinhalte-Verordnung nicht genügen, müssen spätestens nach sechs Jahren saniert werden.
Auskunft
Kurt Zahnd Feuerungskontrolle Schiessplatzweg 1 Postfach 101 3072 Ostermundigen 1 Telefon +41 31 930 14 15 Mobile +41 79 301 96 78 Telefax +41 31 930 14 70 E-Mail kurt.zahnd(at)ostermundigen.ch

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