
Für jeden gehaltenen Hund, der über drei Monate alt ist, wird eine jährliche Abgabe erhoben. Diese beträgt für jeden Hund Fr. 100.00 und wird jeweils im Monat August für das laufende Jahr mit zugestelltem Einzahlungsschein eingezogen.
Hunde, welche nach dem ordentlichen Bezug der Abgabe im August, aber vor dem 1. Januar des nächsten Jahres angeschafft werden und für welche die Taxe für das laufende Jahr noch in keiner Gemeinde des Kantons entrichtet worden ist, wird vier Wochen nach der Anschaffung eine Jahresabgabe erhoben (Art. 4 Verordnung zum Gesetz über die Hundetaxe.)
Von der Abgabe befreit sind Sicherheits-, Blinden-, Polizei-, Sanitäts-, Therapie- und Lawinenhunde (Bestätigung Arbeitgeber oder Fähigkeitsausweis ist vorzulegen).
Hundebesitzer, welche keine Rechnung erhalten haben, melden sich bitte beim Polizeiinspektorat am Schiessplatzweg 1 (Schalter rechts im Eingangsbereich). Mutationen wie Adressänderungen, Halterwechsel und Todesfalldatum sind ebenfalls meldepflichtig.
Wer Hundetaxen hinterzieht, hat die Taxen nachzubezahlen und eine Busse im doppeltem Betrag der hinterzogenen Taxen zu entrichten (Art. 4 Gesetz über die Hundetaxe).
Anmeldung in Ostermundigen
Melden Sie sich während den Schalteröffnungszeiten beim Polizeiinspektorat am Schiessplatzweg 1. Nehmen Sie bitte folgende Dokumente mit: - Impfausweis des Hundes oder dessen Schweizer Heimtierpass
- Registrationsnummer Anis: Seit 01.01.2007 müssen alle Hunde in der Schweiz mit einem Microchip versehen und in der Anis-Datenbank www.anis.ch registriert sein. Der Chip wird durch einen Tierarzt eingesetzt und zur Registration gemeldet.
Nach der Anmeldung erhalten Sie für jeden gemeldeten Hund eine Hundemarke der Gemeinde Ostermundigen. Diese Hundemarke behält ihre Gültigkeit und muss nicht alle Jahre erneuert werden. Die Hundemarke muss im Kanton Bern trotz Chip nach wie vor am Halsband des Hundes getragen werden (Art. 10 der Verordnung zum Gesetz über die Hundetaxe). Bei Verlust erhalten Sie eine Ersatzmarke gegen eine Gebühr von Fr. 10.00 pro Marke.
Wichtiges für Hundehalterinnen und Hundehalter
Seit dem 01.09.2008 müssen sich Hundehalterinnen und Hundehalter ausbilden. Dies gilt für alle Hundehaltenden und alle Hundetypen.
Informationen zur obligatorischen Hundeausbildung finden Sie unter diesem Link.
Anerkannte Ausbildnerinnen und Ausbildner in Ihrer Region finden Sie hier.
Weitere Fragen?
Melden Sie sich bei uns! Wir sind Ihnen unter der Direktwahl-Nummer +41 31 930 14 52 (Frau D. Kunz) oder via Email doris.kunz(at)ostermundigen.ch gerne mit weiteren Auskünften behilflich .

|