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Sektionschef


Der Sektionschef Bern ist zuständig für die Amtsbezirke Bern (inkl. Ostermundigen), Fraubrunnen, Laupen, Schwarzenburg und Seftigen.

Den Sektionschef Bern finden Sie an folgendem Standort:

Sektionschef Bern
Papiermühlestrasse 17v
Postfach 3000 Bern 22
Telefon +41 31 634 92 33
Telefax +41 31 634 92 03
E-Mail ami.bsm(at)pom.be.ch

Öffnungszeiten:
Montag – Donnerstag 07.30 – 12.00 Uhr, 13.00 – 17.00 Uhr
Freitag 07.30 – 12.00 Uhr, 13.00 – 16.30 Uhr

Wer ist meldepflichtig?

Militär- und Zivilschutzangehörige bleiben der Meldepflicht (Adress- und Wohnortänderungen, Einholen von Auslandurlaub) unterstellt bis zum Ende des Jahres, in dem sie aus der Dienstpflicht entlassen werden (in der Regel nach Vollendung des 30. Altersjahres). Die Weisungen im Dienstbüchlein sind zu beachten.

Wehrpflicht-Ersatzabgabe

Schweizer Bürger, die ihre Wehrpflicht nicht oder nur teilweise durch persönliche Dienstleistung (Militär- oder Zivildienst) erfüllen, haben einen Ersatz in Geld zu leisten. Dies gilt auch für Angehörige des Zivilschutzes.

Die Ersatzabgabe beträgt pro Jahr 3 % des steuerbaren Einkommens der direkten Bundessteuer, mindestens aber Fr. 200.00. Diensttage im Zivilschutz reduzieren die Ersatzabgabe um 4 % für jeden im Ersatzjahr geleisteten besoldeten Diensttag.

Auskünfte sind beim Amt für Bevölkerungsschutz, Sport und Militär erhältlich:

Wehrpflichtersatz
Papiermühlestrasse 17a
Postfach
3000 Bern 22
Telefon +41 31 634 92 17
Telefax +41 31 634 93 03
E-Mail wpe.bsm(at)pom.be.ch