
Aufbewahrung von Testamenten
Testamente von Einwohnerinnen und Einwohnern von Ostermundigen können im Verwaltungsgebäude Schiessplatzweg 1, Schalter-Büro Nr. 1, gegen eine Gebühr von Fr. 15.-- pro Testament hinterlegt werden.
Das Testament kann während der Schalteröffnungszeiten abgegeben oder unentgeltlich für Änderungen oder Vernichtungen abgeholt werden. Die Herausgabe des Testamentes erfolgt nur gegen amtlichen Ausweis.
Formvorschriften
Ein Testament muss - um gültig zu sein - ganz von Hand geschrieben, vollständigem Datum und Unterschrift versehen oder von einem Notar beurkundet sein.
Kontaktperson
Brigitte Flück Schiessplatzweg 1 Postfach 3072 Ostermundigen 2 Telefon +41 31 930 14 14 Telefax +41 31 930 14 70 E-Mail brigitte.flueck(at)ostermundigen.ch

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