
Die Sozialhilfe sichert die Existenz bedürftiger Personen, fördert ihre wirtschaftliche und persönliche Selbständigkeit und gewährleistet die soziale Integration.
Beratung, finanzielle Unterstützung, Vermittlung und Informationen sowie weitere Dienstleistungen gehören zum Angebot.
Der Sozialdienst unterstützt alle erwachsenen Personen in Notlagen, welche ihren Wohnsitz in Ostermundigen haben.
Asylsuchende mit Ausweis N oder F melden sich direkt bei der
Heilsarmee Flüchtlingshilfe Regionalstelle Bolligen Bolligenstrasse 94 3065 Bolligen Telefon +41 31 924 31 00
Informationen, Beratung und Vermittlung erfolgen ohne weitere Bedingungen durch die Sozialarbeiter/-innen.
Der finanzielle Unterstützungsbereich wird durch das Sozialhilfegesetz des Kantons Bern geregelt. Geldhilfen werden ausgerichtet, wenn sich jemand in einer nachgewiesenen finanzielle Notlage befindet, welche nicht durch andere Mittel und Massnahmen zeitgerecht behoben werden kann. Das Sozialhilfegesetz hält unter anderem fest, dass die Sozialhilfe den Grundsatz der Subisidiarität zu beachten hat. Dies bedeutet, dass die individuelle Sozialhilfe nur gewährt werden kann, wenn sich eine bedürftige Person nicht selber helfen kann oder wenn Hilfe von dritter Seite nicht oder nicht rechtzeitig erhältlich ist.
Die finanziellen Unterstützungen sollten vorübergehend sein. Sie sind zweckgebunden und nach Sozialhilfegesetz Art. 40 rückerstattungspflichtig.
Die Berechnung und die Voraussetzung zur Unterstützung erfolgt nach den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) und den Richtlinien des Sozialdienstes Ostermundigen.
Nebst der persönlichen und wirtschaftlichen Hilfe gilt die soziale und berufliche Integration als oberstes Ziel. Die bedürftigen Personen haben alle ihre Fähigkeiten zur Verbesserung der persönlichen Situation einzusetzen.
Folgende finanzielle Unterstützungsbereiche kommen zur Anwendung: - Unterstützungen gemäss Sozialhilfegesetz des Kantons Bern
Als Grundlage für den Bezug von Sozialhilfe oder Zuschuss nach Dekret sind folgende Formulare auszufüllen/zu beachten:
Antrag für Sozialhilfe-Unterstützung (PDF) Broschüre Sozialdienst (PDF)
Leitung
Philippe Gerber
Kontakt
Sozialdienst Bernstrasse 63 Postfach 3072 Ostermundigen 2 Telefon +41 31 930 12 00 Telefax +41 31 930 11 34 E-Mail: sozialdienst(at)ostermundigen.ch
Änderungen in den Anmeldezeiten für Neuaufnahmen Sozialberatung/Anlaufstelle für Erwerbslose und den Schalterzeiten Sozialdienst
Ab 1. Dezember 2011 gelten folgende Änderungen:
Neuregelung der Zeiten Neuanmeldungen Sozialberatung/Anlaufstelle für Erwerbslose: | Vormittag | Nachmittag | | Montag | 08.00-11.45 Uhr | 13.45-18.00 Uhr | (unverändert) | Dienstag | keine Neuanmeldungen | keine Neuanmeldungen | (neu) | Mittwoch | 08.00-11.45 Uhr | keine Neuanmeldungen | (veränderte Zeiten) | Donnerstag | 08.00-11.45 Uhr | keine Neuanmeldungen | (veränderte Zeiten) | Freitag | 08.00-11.45 Uhr | keine Neuanmeldungen | (veränderte Zeiten) |
Einschränkung der Schalteröffnungszeiten: | Vormittag | Nachmittag | | Montag | 08.00-11.45 Uhr | 13.45-18.00 Uhr | (unverändert) | Dienstag | geschlossen | 13.45-17.00 Uhr | (neu) | Mittwoch | 08.00-11.45 Uhr | 13.45-17.00 Uhr | (veränderte Zeiten) | Donnerstag | 08.00-11.45 Uhr | 13.45-17.00 Uhr | (veränderte Zeiten) | Freitag | 08.00-11.45 Uhr | 13.45-16.00 Uhr | (veränderte Zeiten) |
Bei Fragen stehen wir Ihnen unter der Nummer +41 31 930 12 00 gerne zur Verfügung. Am Dienstagvormittag können Sie uns bei Notfällen eine Meldung auf dem Anrufbeantworter hinterlassen. Die neuen Zeiten gelten vorläufig befristet bis 31.12.2012.
Sozialdienst Ostermundigen

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