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Gebühren


 (gültig ab 01.01.2012)

1.1

Dauernde Beanspruchung

1.1.1

Bearbeitungsgebühr für die Bewilligung einer Gesamtanlage einzelner Netzbetreiber

Aufwandgebühr II,
mindestens Fr. 2'000.00

1.1.2

Grundgebühr für Bearbeitung Einzelbewilligungsgesuch (Einzelfall)

Fr. 145.00

1.1.3

Benützung für unterirdische private Rohrleitungen und Kabel, einmalig pro m

Fr. 30.00

1.1.4

Einzug von Kabel in öffentliche Rohrleitungen, einmalig pro m'

Fr. 35.00

1.1.5

Benützung für private Überspannleitungen, einmalig pro m'

Fr. 20.00

1.1.6

Benützung für unterirdische Räume, Einstellhallen und dergleichen, pro m2 und Jahr

Fr. 25.00

1.1.7

Benützung für Verbindungsgänge, Fluchtwege, Licht- und Luftschächte, Warenlifte, Kabelbrücken und dergleichen
- pro m2 und Jahr
-mindestens pro Jahr

Fr. 25.00
Fr. 60.00

1.1.8

Benützung für Vordächer
- pro m2 und Jahr
- mindestens pro Jahr

Fr. 20.00
Fr. 30.00

1.2

Vorübergehende Beanspruchung

1.2.1

Grundgebühr für Bearbeitung Bewilligungsgesuch

Fr. 145.00

1.2.2

Gemeindeeigene Anlässe, kulturelle Darbietungen ortsansässiger Vereine sowie Anlässe von ortsansässigen politischen Parteien und gemeinnützigen Institutionen

gebührenfrei

1.2.3

Benützung öffentlicher Grund, pro Monat
- bis 10 m2
- pro weiteren m2

Fr. 60.00
Fr. 8.00

1.2.4

Erdanker, einmalige pro Stück

Fr. 50.00

1.2.5

Erstellen Strassenzustandsprotokoll

Fr. 145.00

1.4

Instandstellung

1.4.1

Nachträgliches Einlegen von bituminösem Fugenband, pro m

Fr. 13.00

10.1

Bewilligungen

10.1.2

Bewilligung für Strassenanschluss

Aufwandgebühr II

10.1.3

Ergänzung oder Korrektur von Strassenanschlussgesuchen

Aufwandgebühr II

10.2

Kontrollen

10.2.1

Baukontrollen während Bau und Schlussabnahmen, pro Objekt

Fr. 90.00 bis 800.00

10.2.2

Mehraufwendungen infolge Nichtbeachten von Bauvorschriften, unsachgemässer Ausführung oder im Fall von aussergewöhnlichen Arbeiten

Aufwandgebühr II

10.3

Dienstleistungen

10.3.1

Mitwirkung bei der Verteilung oder beim Bezug von Erschliessungskosten im Interesse der Grundeigentümer (Art. 69 Abs. 3 Baugesetz)

Aufwandgebühr II

10.3.2

Leistungen des Werkhofs
- Löhne
- zusätzliche Überstunden, Nacht- und Sonntagsarbeit

Aufwandgebühr I
Zuschläge nach PBO

10.3.3

Geräte, Maschinen, Material des Werkhofs

gemäss gültigem Taglohn-Tarif der Baumeisterverbände Bern-Mittelland/ Bern-Stadt

10.4

Umweltrechtliche Verrichtungen

10.4.1

Umweltrechtliche Berichte und Massnahmen

Aufwandgebühr II

10.5

Baupolizeiliche Verrichtungen

10.5.1

Verfügungen nach Art. 45 ff Baugesetz (Baueinstellung, Wiederherstellung etc.) oder Anschlussverfügungen

Aufwandgebühr II

10.5.2

Kostenverfügungen (Anschluss- und Benützungsgebühren)

Fr. 100.00 bis 500.00

10.6

Weitere Verrichtungen

10.6.2

Besondere Leistungen wie Fachberichte, Gutachten, Verhandlungen mit kantonalen Behörden, ausserordentliche Besichtigungen oder besondere Dienstleistungen auf Verlangen

Aufwandgebühr II

10.6.3

Reverse und Vereinbarungen im Zusammenhang mit Bauvorhaben

Aufwandgebühr II

10.6.4

Erarbeiten von Detailerschliessungsprojekten und Projektbegleitung

Aufwandgebühr II

10.6.5

Situationspläne
- Format A4
- Format A3
- Plankopie
- Fotokopie


Fr. 1.00
Fr. 2.00
tatsächliche Kosten
Fr. 2.00

Besondere Bestimmungen

Wo dieser Tarif einen Rahmen für die Gebühr vorsieht, richtet sich die Gebühr im Einzelfall nach dem verursachten Aufwand.

Aufwandgebühr I Fr. 90.--
Aufwandgebühr II Fr. 145.--

Auskunft

Gemeinde Ostermundigen
Tiefbau
Bernstrasse 65 D
Postfach
3072 Ostermundigen 2
Telefon +41 31 930 11 11
Telefax +41 31 930 12 90
E-Mail tiefbau(at)ostermundigen.ch