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Kinder- und Jugendhilfe


Kinderschutz / Bearbeitung von Gefährdungsmeldungen

Im Rahmen von Aufträgen der Vormundschaftsverwaltung werden Gefährdungsmeldungen betreffend Kindern und Jugendlichen durch die Sozialarbeitenden des Jugendamtes abgeklärt. Eine enge Zusammenarbeit mit den Eltern, bzw. dem dazugehörenden Umfeld, ist unumgänglich und in jedem Fall wünschenswert. Erfordern es die Umstände, werden zum Schutze der Kinder und Jugendlichen Begleitmassnahmen errichtet. Eine Delegation für weitere Abklärungen kann mit dem Einverständnis der Vormundschaftskommission in Kraft treten. Gefährdungsmeldungsabklärungen können nach erfolgter Zusammenarbeit zu Gunsten der Betroffenen abgeschlossen werden oder in vormundschaftliche Massnahmen übergehen.

Vaterschaften

Die Vormundschaftsbehörde Ostermundigen wird durch das Zivilstandsamt über Geburten aller Kinder, deren Eltern nicht verheiratet sind, in Kenntnis gesetzt. Sie erteilt dem Jugendamt den Auftrag, sich um die Feststellung der Vaterschaft zu kümmern sowie den Unterhalt des Kindes zu regeln.

Besuchsrechtsabklärungen

Eine Besuchsrechtsabklärung, bzw. Besuchsrechtsregelung kann bei verheirateten Paaren in Zusammenarbeit mit dem Richter angegangen werden. Bei nicht verheirateten Paaren entscheidet im Streitfall die Vormundschaftsbehörde. Die Sozialarbeitenden des Jugendamtes sind befugt, im Rahmen des Kinderschutzes ein begleitetes Besuchsrecht anzuordnen.

Erstellen von Kinderzuteilungsberichten

Aufgrund von Unklarheiten im Scheidungsverfahren können RichterInnen die Vormundschaftsverwaltung beauftragen, die Sozialarbeitenden des Jugendamtes mit der Erstellung eines Kinderzuteilungsberichtes zu Handen des Richters zu verpflichten.

Kinderanhörungen

Seit Inkrafttreten des neuen Scheidungsrechtes per 1.1.2000 können die Sozialarbeitenden des Jugendamtes durch die RichterInnen beauftragt werden, eine Kinderanhörung durchzuführen, die dem Zuteilungswunsch des Kindes im Ehescheidungsverfahren der Eltern Rechnung trägt.

Adoptionsabklärungen / Aufnahme eines Kindes aus dem Ausland

Wird ein Gesuch für die Aufnahme eines Kindes aus dem Ausland beim Kantonalen Jugendamt eingereicht, wird das Jugendamt Ostermundigen mit einer Adoptionsabklärung durch das Kantonale Jugendamt, bzw. die Vormundschaftsverwaltung beauftragt. Die Adoptionsabklärung beinhaltet viele eingehende Gespräche mit den Gesuchsstellenden und wird durch einen Antrag auf Bewilligung oder Ablehnung dem Kantonalen Jugendamt zur letztinstanzlichen Entscheidung vorgelegt.

Auskunft

Jugendamt, Mitteldorfstrasse 6a, Postfach, 3072 Ostermundigen 2
Telefon +41 31 930 12 77
Telefax +41 31 930 12 75
E-Mail jugendamt(at)ostermundigen.ch