
Tagespflege
Die Tagespflege / Tagesplatzvermittlung wird in der Gemeinde Ostermundigen durch das Jugendamt und in Zusammenarbeit mit dem Elternverein Ostermundigen geführt. Geeignete Tagesplätze werden durch die Tagesplatzvermittlerin besucht und abgeklärt. Das Tagesplatzverhältnis zwischen abgebenden Eltern und betreuenden Tageseltern wird ab einer bestimmten Betreuungsstundenanzahl meldepflichtig. Der Betreuungstarif erfolgt nach den Vorgaben des Kantons Bern (ASIV). Der Zahlungsverkehr erfolgt über eine Inkassostelle des Elternvereins Ostermundigen. Zweimal jährlich werden für die Tagesmütter in Ostermundigen Weiterbildungen organisiert.
Familienpflege
Die Familienpflege untersteht mit der Pflegeplatzvermittlung und deren Aufsicht direkt dem Jugendamt. Unter Familienpflege fallen alle Kinder im vorschulpflichtigen und schulpflichtigen Alter, deren Pflege und Erziehung auf mehr als drei Monate oder auf unbestimmte Zeit anderen Personen als den Eltern unentgeltlich oder entgeltlich anvertraut sind. Als Pflegekinder gelten insbesondere auch Kinder, die zur Pflege und Erziehung bei den Grosseltern oder anderen Verwandten untergebracht sind. Die Familienpflege untersteht den eidgenössischen und kantonalen Bestimmungen und ist bewilligungspflichtig. Das Pflegeverhältnis wird vertraglich zwischen Pflegefamilie und Eltern des Pflegekindes geregelt.
Auskunft und Vermittlung von Tagespflege- und Familienpflegeplätzen
Telefon +41 31 930 12 77 (Zentrale) Telefon +41 31 930 11 41 (Tagespflege) Telefon +41 31 930 12 74 (Familienpflege) Telefax +41 31 930 12 75 E-Mail jugendamt(at)ostermundigen.ch

|