
Der/die Siegelungsverantwortliche hat den Auftrag, bei jedem Todesfall mit den Angehörigen ein Siegelungsprotokoll zuhanden des Regierungsstatthalters zu erstellen und die allenfalls nötigen erbsichernden Massnahmen einzuleiten. Die Angehörigen werden gebeten, den Todesfall dem/der Siegelungsverantwortlichen mitzuteilen. Für die Aufnahme des Siegelungsprotokolls sind, wenn vorhanden, das Testament bzw. der Ehe- und Erbvertrag bereitzuhalten. Ebenfalls sollte wenn möglich über das Vermögen und allfällige gesetzliche Erben Auskunft gegeben werden können.
Todesfall - kurze Wegleitung
Auskunft
Mitteldorfstrasse 6 a Postfach 3072 Ostermundigen 2 Telefon +41 31 930 12 60/63 Telefax +41 31 930 12 75 E-Mail vormundschaft(at)ostermundigen.ch

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