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Kooperation Ostermundigen Bern


Die beiden Parlamente der Stadt Bern und der Gemeinde Oster-mundigen haben Ende 2020 den Grundsatz zur Aufnahme von Fu-sionsverhandlungen bejaht. Die Gemeinden Bolligen, Bremgarten b. Bern, Frauenkappelen und Kehrsatz haben sich anfangs 2021 gegen den Grundsatz zu Fusionsverhandlungen entschieden.

Anfang 2019 beschlossen die sechs Gemeinden Bern, Bolligen, Bremgarten, Kehrsatz, Frauenkappelen und Ostermundigen, gemeinsam eine Machbarkeitsstudie zu erarbeiten. Diese Studie bildete die Grundlage für die Grundsatzentscheide für oder gegen die Aufnahme von konkreten Fusionsverhandlungen. Sie zeigt auf, wie Schlüsselfragen beantwortet werden können und welche Vor- und Nachteile verschiedene Fusionsszenarien mit sich bringen.

In BERN und OSTERMUNDIGEN berieten die Parlamente Ende 2020 – nach einer öffentlichen Konsultation der Machbarkeitsstudie – darüber, ob Fusionsverhandlungen aufgenommen werden und das Projekt «Koopera-tion Bern» demnach weitergeführt werden soll. Beide Parlamente spra-chen sich deutlich für die Aufnahme von Fusionsverhandlungen aus. Die Gemeinderäte von BREMGARTEN und BOLLIGEN entschieden sich jedoch gegen eine Weiterführung des Projekts. In FRAUENKAPPELEN und KEHR-SATZ sprachen sich die Stimmberechtigten im März 2021 an der Urne deutlich gegen Fusionsverhandlungen und die weitere Beteiligung an «Kooperation Bern» aus.
Der Projektname wurde somit auf „Kooperation Ostermundigen Bern“ oder „KOBe“ angepasst.

AKTUELLE PROJEKTENTWICKLUNG

Zwischen Bern und Ostermundigen laufen die Vorarbeiten für die nächste Phase bereits auf Hochtouren: Zeitpläne werden erstellt, Projektorganisa-tionsformen diskutiert, Arbeitsprogramme skizziert. Unterstützung erhalten die Gemeinden dabei nach wie vor von der Arbeitsgemeinschaft CRK/gfs.bern, welche für die Kommunikation und Partizipation verantwortlich zeichnet. Für die Projektleitung der kommenden Fusionsverhand-lungen konnte die Arbeitsgemeinschaft Recht&Governance gewonnen werden. Auch sie hat ihre Arbeit bereits aufgenommen.

AUSBLICK

Ende 2022 sollen der Fusionsvertrag und das Fusionsreglement vorliegen. Das ist nötig, damit die Fusionsfrage im Juni 2023 zur Abstimmung gebracht werden kann. Damit die Bevölkerung im Hinblick auf diese Volksabstimmung optimal informiert ist, wird der Meinungsbildung und Partizi-pation in den kommenden Projektphasen viel Gewicht beigemessen. Sofern die Fusion im Juni 2023 angenommen wird, erfolgt die Umsetzung per 1. Januar 2025.

Kontakt

Über die Adresse kooperation@bern.ch oder praesidial@ostermundigen.ch haben Sie die Möglichkeit, Fragen zum Projekt «Kooperation Ostermundigen Bern» zu stellen oder Anregungen einzu-bringen.

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