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FAQ zu amtlichen Publikationen


Häufige Fragen zur Online-Publikation der amtlichen Bekanntmachungen.

Warum publiziert die Gemeinde Ostermundigen die amtlichen Publikationen nur noch elektronisch?

Die Digitalisierung in der öffentlichen Verwaltung schreitet voran. Ab 1. Januar 2023 können Gemeinden im Kanton Bern ihre amtlichen Bekanntmachungen elektronisch veröffentlichen. Ostermundigen trägt mit der Umstellung der Digitalisierung und der angespannten Finanzlage der Gemeinde Rechnung.
Die Publikation im Anzeiger ist teuer, u.a. weil die Gemeinden als Mitglieder des Gemeindeverbands das Defizit des Anzeigers mittragen. Im Jahr 2022 betrug der Kostenanteil von Ostermundigen CHF 106’000. Ein weiterer Grund ist die veränderte Mediennutzung.
Die Delegiertenversammlung des Gemeindeverbandes Anzeiger Region Bern hat mittels Mehrheitsbeschlusses am 16. Dezember 2022 seine Auflösung per 31. Dezember 2023 beschlossen.

Wieso hat Ostermundigen für die Publikation die Plattform ePublikation.ch ausgewählt?

Das Digitale Amtsblatt Schweiz (amtsblattportal.ch) hat den Vorteil, dass es auf amtliche Publikationen ausgerichtet ist. Über das Amtsblattportal publizieren Bund, Kantone und Gemeinden gesetzlich vorgeschriebene Meldungen.
Den Gemeinden steht ePublikation.ch als Teil des Portals für ihre Publikationen zur Verfügung. Die Rechtssicherheit und ein hohes technisches Niveau sind gewährleistet.
Betreiberin des Amtsblattportals ist das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO).

Wo und wie kann ich die amtlichen Publikationen einsehen? Ist ein Newsletter-Abonnement auch möglich?

Die amtlichen Publikationen sind über diesen Link zugänglich (thematisch gegliedert): www.ostermundigen.ch/amtlichePublikationen
Interessierte Bürgerinnen und Bürger können die amtlichen Publikationen auch direkt auf ePublikation.ch einsehen. Die Plattform bietet vielseitige Suchfilter für eine individuelle Auswahl. Sie können die Meldungen auch als Newsletter abonnieren.
Für eine optimale Nutzung des Portals empfiehlt es sich, ein persönliches Benutzerprofil anzulegen. Ein Benutzerprofil können Sie auf der Plattform erstellen, indem Sie oben rechts auf «Anmelden» klicken.

Wie können sich Menschen, die nicht digital affin sind, über die amtlichen Bekanntmachungen informieren?

Interessierte Personen, die das Internet nicht oder nur wenig nutzen, können die amtlichen Bekanntmachungen am Empfang der Gemeindeverwaltung, Schiessplatzweg 1 einsehen.

Die Umstellung hat zur Folge, dass die Ostermundigerinnen und Ostermundiger den Anzeiger für die Region Bern nicht mehr erhalten (inkl. Berner Kultur Agenda). Wieso publiziert die Gemeinde die amtlichen Bekanntmachungen nicht gedruckt und online, zumindest in einer Übergangsfrist? 

Ein wesentlicher Grund sind die Kosten. Die Publikation in gedruckter Form ist teuer. Der Anzeiger kostete die Gemeinde Ostermundigen in den letzten fünf Jahren im Durchschnitt CHF 130’000 (Defizitbeitrag).
Bei einer kombinierten Lösung wären die Kosten sogar noch höher als bisher, da beides parallel gemacht werden müsste. Die Berner Kulturagenda ist auch online zugänglich unter www.bka.ch.

Die Gemeinde macht bei den amtlichen Publikationen die Bring- zur Holschuld.

Die Gemeinde Ostermundigen ist der Ansicht, dass die neue Lösung benutzerfreundlich ist. Für den Grossteil der Bevölkerung wird das neue Angebot besser: Die amtlichen Bekanntmachungen sind künftig einfacher und rascher zugänglich und lassen sich nach individuellen Interessen filtern.
Mit der Umstellung macht Ostermundigen einen weiteren Schritt zur Digitalisierung und trägt der Finanzlage der Gemeinde Rechnung.

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