Hauskehricht ist die normale Form von Abfällen aus Haushalt, Büro und Betrieb. Damit bei der Verbrennung in der Kehrichtverbrennungsanlage (KVA) keine umweltbelastenden Gase entstehen, haben Sonderabfälle wie Batterien, Altöl, Lacke, Chemikalien etc. im Kehrichtsack nichts zu suchen. Wertstoffe wie Grüngut, Papier, Metall und Glas können wieder verwendet werden und gehören deshalb in die separaten Sammlungen und nicht in den Kehrichtsack.
BEREITSTELLUNG
Haushalte
In den offiziellen orangen Gebührensäcken: 17, 35, 60 und 110 Liter
Gewicht: maximal 18 kg
Gewerbe
In den offiziellen orangen Gebührensäcken oder lose in den Gewerbecontainern mit Jahres- oder Einzelleerungsvignette.
WICHTIG!
- Container nicht überfüllen oder pressen.
- Überfüllte oder gepresste Container können vom Schüttsystem am Sammelfahrzeug nicht richtig gefasst und geleert werden und sind darum eine Gefahr für die Beladerinnen und Belader.
Kein privater Kehricht in öffentliche Abfallbehälter.
Wer seine privaten Abfälle in öffentlichen Behältern oder Sammelstellen deponiert, wird rechtlich verfolgt und gebüsst.
TIPP
- Abfall lässt sich schon beim Einkaufen vermindern!
- Durch konsequente Verwendung von Nachfüllpackungen und Trennung von Wertstoffen (Glas, PET, PE, Metall, Papier) können Sie Ihren Abfall wesentlich reduzieren.
SAMMLUNG
2x pro Woche (DI + FR) in den offiziellen orangen Gebührensäcken (Haushalt) oder lose in den Gewerbecontainern mit Jahres- oder Einzelleerungsvignette.
Ausnahmen:
- 10. April 2020
- 22. Mai 2020
- 25. Dezember 2020