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Mitwirkungen


Laufende Mitwirkungen

BAURECHTLICHE GRUNDORDNUNG; ZONE MIT PLANUNGSPFLICHT NR: 39 "TELL"; ÖFFENTLICHES MITWIRKUNGSVERFAHREN GEMÄSS ARTIKEL 58 BAUGESETZ

Der Gemeinderat führt, gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985, das Mitwirkungsverfahren zur neuen Zone mit Planungsplicht (ZPP) Nr. 39 "Tell" durch. Die folgenden Unterlagen sind bis zum 18. März 2024 auf der Gemeindewebsite einzusehen:

- Änderung Gestaltungsrichtplan "Bernstrasse Ost", Teilareal Tell
- Änderung Zonenplan (neuer ZPP-Perimeter)
- Änderung Baureglement (Vorschriften neue ZPP)
- Erläuterungsbericht

Die Unterlagen können zudem während den Büroöffnungszeiten auf Voranmeldung hin bei der Gemeindeplanung, Bernstrasse 65, 3072 Ostermundigen eingesehen werden. Tel: +41 31 930 14 14; E-Mail: planung@ostermundigen.ch.

Die Öffentlichkeit kann sich bis zum 18. März 2024 schriftlich zu den Absichten des Gemeinderates äussern.
Eingaben sind zu richten an: Gemeinderat Ostermundigen, Schiessplatzweg 1, 3072 Ostermundigen oder per E-Mail an planung@ostermundigen.ch

Einsprachen im Sinne vom Artikel 60 des Baugesetzes können in diesem Verfahren nicht erhoben werden.

Der Gemeinderat

Abgeschlossene Mitwirkungen

Folgende Mitwirkungen sind abgeschlossen und dem Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) zur Vorprüfung eingereicht. Während der Einreichung zur Vorprüfung finden Sie hier die jeweiligen Mitwirkungsberichte samt den dazugehörigen Unterlagen der einzelnen Mitwirkungen.

Baurechtliche Grundordnung; Überbauungsordnung mit Teilzonenplanänderung " Werkstadthaus " ; Öffentliches Mitwirkungsverfahren gemäss Artikel 58 Baugesetz

Der Gemeinderat verabschiedet den hier aufgeschalteten Mitwirkungsbericht. Weiter wird die Überbauungsordnung Werkstadthaus anfangs November dem Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) zur Vorprüfung eingereicht. Für die Beschlussfassung wird abschliessend der Grosse Gemeinderat Ostermundigen unter Vorbehalt des fakultativen Referendums zuständig sein.
Die Mitwirkungseingaben lassen sich wie folgt zusammenfassen:
«Fünf politische Parteien und zwei Private haben die Möglichkeit genutzt eine Mitwirkungseingabe einzureichen. Das Vorhaben Werkstadthaus findet bei den fünf politischen Parteien grossen Anklang. Ein Privater steht der Überbauung und damit dessen planerischer Grundlage, dem RES, grundsätzlich, jedoch insbesondere hinsichtlich Art und Mass der Nutzung sowie Mehrverkehr kritisch gegenüber. Die weitere private Person, welche mitwirkte, hat vorwiegend Fragen zu den Wohnungen, dem Wohnmodell und anderen Themen. Hinweise, welche nicht Gegenstand der Überbauungsordnung sind, werden ebenfalls als wertvoll betrachtet und im vorliegenden Bericht aufgenommen und kommentiert.»
Weitere Informationen und detaillierte Angaben finden Sie in den folgenden Unterlagen.

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