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Mitwirkungen


Baurechtliche Grundordnung; Überbauungsordnung mit Teilzonenplan- änderung "Werkstadthaus"; Öffentliches Mitwirkungsverfahren gemäss Artikel 58 Baugesetz

Der Gemeinderat Ostermundigen sieht vor, für das Areal am Moosweg 39, 3072 Ostermundigen die Überbauungsordnung «Werkstadthaus» zu erlassen. Diese bezweckt die raumplanerische Sicherstellung der Idee «Werkstadthaus», welche einen zentralen Beitrag zur Gesamtentwicklung am Bahnhof Ostermundigen leistet.

Der Gemeinderat Ostermundigen führt das Mitwirkungsverfahren gemäss Artikel 58 Baugesetz durch. Für die Beschlussfassung wird abschliessend der Grosse Gemeinderat Ostermundigen unter Vorbehalt des fakultativen Referendums zuständig sein.

Weitere Informationen finden Sie in den folgenden Dokumenten.

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