vom 16. September 2025
Überbauungsordnung Sommerrain; Freigabe Mitwirkungsbericht zur Vorprüfung
• Der Mitwirkungsbericht zur neuen «Überbauungsordnung Sommerrain» wird genehmigt und freigegeben.
• Die Unterlagen der Überbauungsordnung Sommerrain (Überbauungsplan, Überbauungsvorschriften, Erläuterungsbericht, Richtprojekt) werden zur Vorprüfung freigegeben und sind beim kantonalen Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) zur Vorprüfung (im Sinne von Artikel 59 BauG) einzureichen.