Die organisatorischen Details sowie die Schlüsselübergabe sind mit dem Schulhauswart mindestens zwei Wochen im Voraus abzusprechen. Bei nicht termingerechter Kontaktaufnahme/Schlüsselübergabe mit dem Schulhauswart wird dem Mieter ein selbstverschuldeter Pikettdienst à Fr. 145.-/Std. in Rechnung gestellt (Gebührenverordnung Art. 4). Nach Ende der Mietdauer sind die Hallen-/Zimmer-Schlüssel wieder an den Schulhauswart zu retournieren. Es kann eine Trockenreinigung und Abnahme der gemieteten Räumlichkeiten verlangt werden. Für verursachte Schäden / Verunreinigungen durch unbefugte und befugte (Dritt-) Personen / Gastmannschaften, haftet der Mieter (Nachverrechnung pro Stunde à 145.-).
Ausserhalb der Schulzeiten sind die Schulhauswarte nicht auf der Anlage anwesend. Für Notfälle steht in dieser Zeit ein Pikettdienst zur Verfügung. Die Zeitfenster sind einzuhalten und inkl. Vorbereitung und Umziehen zu verstehen.
Aus Sicherheitsgründen bleiben die Eingangstüren der Schulanlagen ausserhalb der Unterrichtszeiten geschlossen. Der Mieter ist dafür verantwortlich, dass der Zutritt in die Schulanlage nur befugten Personen möglich ist. Es ist untersagt, die Eingangstüren mit Keilen, Pet-Flaschen, Malstäben etc. offen zu halten. Im Schadenfall können Ersatzforderungen geltend gemacht werden. Bei Schäden durch unbefugte (Dritt-) Personen haftet der Mieter.
Schäden an Gebäude und Material müssen unverzüglich und schriftlich dem Schulhauswart gemeldet werden.
Benützung der Hallen und Garderoben (auch von gegnerischen Mannschaften):
Name | Kategorie | Anzahl | Status |
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