Allgemeine Informationen

Die organisatorischen Details sowie die Schlüsselübergabe sind mit dem Schulhauswart mindestens zwei Wochen im Voraus abzusprechen. Bei nicht termingerechter Kontaktaufnahme/Schlüsselübergabe mit dem Schulhauswart, wird dem Mieter ein selbstverschuldeter Pikettdienst à Fr. 145.-/Std. in Rechnung gestellt (Gebührenverordnung Art. 4). Nach Ende der Mietdauer sind die Hallen-/Zimmer-Schlüssel wieder an den Schulhauswart zu retournieren. Es kann eine Trockenreinigung und Abnahme der gemieteten Räumlichkeiten verlangt werden. Für verursachte Schäden haftet der Mieter.

Ausserhalb der Schulzeiten sind die Schulhauswarte nicht auf der Anlage anwesend. Für Notfälle steht in dieser Zeit ein Pikettdienst zur Verfügung. Die Zeitfenster sind einzuhalten und inkl. Vorbereitung und Umziehen zu verstehen.

Aus Sicherheitsgründen bleiben die Eingangstüren der Schulanlagen ausserhalb der Unterrichtszeiten geschlossen. Der Mieter ist dafür verantwortlich, dass der Zutritt in die Schulanlage nur befugten Personen möglich ist. Es ist untersagt, die Eingangstüren mit Keilen, Pet-Flaschen, Malstäben etc. offen zu halten. Im Schadenfall können Ersatzforderungen geltend gemacht werden. Bei Schäden durch unbefugte (Dritt-) Personen haftet der Mieter.

Schäden an Gebäude und Material müssen unverzüglich und schriftlich dem Schulhauswart gemeldet werden.

Benützung der Hallen und Garderoben:
- Garderobe vor dem Verlassen wischen und Abfall entsorgen
- Licht in den Hallen und Garderoben löschen
- Fenster und Türen beim Verlassen schliessen
- Kontrolle der Duschen und Garderoben durch den Trainer / die Trainerin nach der Nutzung

Benützung der Rasenflächen:
- Rasen nur mit flachen oder Nocken-Schuhen betreten
- Garderoben nur mit sauberen Schuhen betreten und Fussballschuhe draussen ausziehen
- Sportplatzlicht nach der Benützung des Platzes löschen
- Tore, Hütchen usw. zum Schutz des Rasens nicht immer am gleichen Ort aufstellen
- Löcher im Rasen vermeiden
- Abfall entsorgen

Bitte beachten Sie, dass Annullationskosten in Rechnung gestellt werden, sollten Sie später als einen Monat vor dem Veranstaltungstermin vom Mietvertrag zurücktreten.
(Kurzfristige) Mietabsagen sind ebenfalls dem Schulhauswart zu melden, da ansonsten die Türsysteme offen sind. Auch hier haftet im Falle von Schäden durch unbefugte (Dritt-) Personen der Mieter.

Bei Eigenbedarf der Schule kann die Reservation storniert werden.

Objekte

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