Unter den Begriff «Grobgut» fallen brennbare Gegenstände aus Haushalt, Keller und Garage, die zu gross sind für einen 110-Liter-Kehrichtsack – sie messen maximal 2 m x 1 m x 0.60 m und wiegen höchstens 25 kg.
BEREITSTELLUNG
Abmessung max. 2 Meter Länge, 1 Meter Breite, 0.60 Meter Höhe
Gebühren mit Grobgutmarken:
Gegenstände bis max. 10 kg 1 Marke
Gegenstände bis max. 18 kg 2 Marken
Gegenstände bis max. 25 kg 3 Marken
Nachstehende Liste von Grobgütern und der entsprechenden Anzahl Grobgutmarken gilt als Richtlinie. Die Anzahl notwendiger Marken richtet sich nach dem Gewicht des Grobguts.
GEGENSTAND | ANZAHL GROBGUTMARKEN |
Doppelbett, Bettrost von Doppelbett (zerlegt) | 3 |
Einzelbett, Bettrost von Einzelbett | 2 |
Einzelfauteuil | 2 |
Kiste, Koffer | 1 |
Matratze Doppelbett, gerollt | 3 |
Matratze Einzelbett | 2 |
Nachttisch | 1 |
Schrank (zerlegt) | 2 pro Türabteil |
Sofa (zerlegt) | 2 pro Sitzplatz |
Skis pro paar | 1 |
Stuhl | 1 |
Teppiche gerollt, max 2m lang | 2 |
Tisch | 2 |
WICHTIG!
Nicht mehr gebrauchte Möbelstücke, Spielsachen oder Sportgeräte lassen sich verschenken oder finden möglicherweise am Bring- und Holtag, im Brockenhaus, an Börsen und Flohmärkten neue Liebhaberinnen und Liebhaber.
TIPP
Grobgut am Vorabend ab 19.00 Uhr bereitstellen, evtl. finden ausgediente Möbelstücke neue Besitzer. Die Gegenstände dürfen Fussgänger und Fahrzeuge nicht behindern. Die Grobgutmarken sind auf Bogen zu 5 Stück oder einzeln auf der Gemeindeverwaltung erhältlich. Keine Metallteile in die Grobgutsammlung geben. Dafür gibt es die Metallsammlung.
SAMMLUNG
2x pro Woche mit Hauskehricht (DI + FR).
Ausnahmen:
- 10. April 2020
- 22. Mai 2020
- 25. Dezember 2020