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Kantonales Energiegesetz – diese Änderungen müssen Gebäudebesitzende kennen

23. Dez 2022

Kantonales Energiegesetz – diese Änderungen müssen Gebäudebesitzende kennen

Das revidierte Energiegesetz tritt am 1. Januar 2023 in Kraft. Die Vorgaben zielen darauf ab, den Energieverbrauch zu reduzieren, den CO₂-Ausstoss zu verringern, die Nutzung von erneuerbaren Energien zu erhöhen, die Auslandabhängigkeit zu reduzieren und die Versorgungssicherheit zu stärken.

Für Gebäudebesitzerinnen und -besitzer sind nachfolgende Informationen wichtig:

  • Heizungsersatz: Neu ist der Ersatz der Heizung immer meldepflichtig. Sofern erneut eine mit fossilen Energieträgern betriebene Heizung eingebaut wird, gelten bei über 20-jährigen Wohngebäuden sowie Verwaltungsgebäuden, Schulen, Verkaufsgebäuden und Restaurants zusätzliche Anforderungen. Die Anforderung kann erfüllt werden, wenn im aktuellen Zustand mindestens die GEAK-Gesamtenergieeffizienz D nachgewiesen wird, ein gültiges Minergie-Zertifikat vorliegt oder eine der zwölf Standardlösungen gemäss der Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn) fachgerecht umgesetzt wird. Die Meldung des Heizungsersatzes erfolgt über das eBau-Portal des Kantons Bern.
  • Elektroboiler: Bestehende, zentrale Elektroboiler in Wohnbauten müssen innert 20 Jahren ab Inkrafttreten des revidierten Energiegesetzes (spätestens bis 31.12.2043) ersetzt werden, sofern sie nicht mit mindestens 50 % erneuerbarem, eigenproduzierten Strom betrieben werden.
  • Neubauten: Der Grenzwert des gewichteten Energiebedarfs wird aufgehoben und durch die gewichtete Gesamtenergieeffizienz abgelöst. Damit ist der gesamte Energieverbrauch des Gebäudes zu berücksichtigen. Gleichzeitig darf die Eigenenergieerzeugung (Elektrizität und/oder Wärme) in Abzug gebracht werden, sofern diese aus erneuerbaren Energien gewonnen wird. Der Grenzwert des Heizwärmebedarfs bleibt bestehen.
    Zudem muss bei Neubauten mit einer anrechenbaren Gebäudefläche von mehr als 300 m² neu eine Solaranlage installiert werden. Auch gilt neu eine Ausrüstungspflicht von Parkplätzen mit einer Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge.

Detaillierte Informationen finden Sie unter: www.be.ch/keng. Für eine Beratung wenden Sie sich an die öffentliche regionale Energieberatung des Kantons Bern.

Auskunft und Kontakt
Für ergänzende Auskünfte steht Ihnen Frau Maya Weber Hadorn, Gemeinderätin Hochbau (Tel. 079 208 18 73), gerne zur Verfügung.

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