28. Okt 2026
In Anwendung von Art. 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit publiziert, dass der Gemeinderat von Ostermundigen an seiner Sitzung vom 27. Oktober 2026 die Teilrevision der Abfallverordnung vom 5. Juli 2022 genehmigt hat (Änderung Artikel 18, 19, 20, 21 und 22). Die Teilrevision der Abfallverordnung tritt vorbehaltlich allfällig dagegen erhobenen Beschwerden per 1. Januar 2027 in Kraft.
Bitte hier weiterlesen!