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Teilrevisionen aufgrund revidierten Datenschutzgesetzes und Datenschutzverordnung des Kantons Bern per 1. September 2026

13. Aug 2026

In Anwendung von Art. 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit publiziert, dass der Gemeinderat von Ostermundigen an seiner Sitzung vom 11. August 2026 die Teilrevisionen • der Gemeindeordnung (Art. 60 Abs. 2); • des Datenschutzreglements (Einleitung sowie Art. 9); • der Geschäftsordnung des Grossen Gemeinderates (Art. 18 Abs. 2 Bst. d); genehmigt.

Bitte hier lesen.

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