28. Sep 2022
Gestützt auf Artikel 60 Baugesetz vom 9. Juni 1985, bringt der Gemeinderat Ostermundigen die Änderung zur neuen Zone mit Planungspflicht «ZPP Rüti 1» zur öffentlichen Auflage.
Die Änderung beinhaltet:
Änderung Zonenplan
Änderung Baureglement Art. 80
Weitere Unterlagen:
Erläuterungsbericht
Schlussbericht Testplanung
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind im Doppel schriftlich und begründet innerhalb der Einsprachefrist vom 29. September bis 28. Oktober 2022 einzureichen an:
Gemeinderat Ostermundigen, Schiessplatzweg 1, 3072 Ostermundigen
Die Unterlagen können während den Büroöffnungszeiten auf Voranmeldung hin bei der Dienststelle Planung, Bernstrasse 65, 3072 Ostermundigen eingesehen werden.
Tel: 031 930 14 14
E-mail: planung@ostermundigen.ch.