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öffentlich-rechtliche Auflagen


Neue Zone mit Planungspflicht Nr. 39 "Tell" mit Änderung der baurechtlichen Grundordnung; öffentliche Auflage gem. Artikel 60 Baugesetz

Gestützt auf Artikel 60 Baugesetz bringt der Gemeinderat Ostermundigen die Planungsinstrumente zur Zone mit Planungspflicht "Tell" zur öffentlichen Auflage:

Hinweisend aufgelegt werden der Vorprüfungsbericht und der Erläuterungsbericht mit den Beilagen (nach Art. 47, Raumplanungsverordnung). Dieser dokumentiert die Planung:

Die Akten sind während 30 Tagen, vom 14. Januar bis 13. Februar 2026 hier auf der Gemeindewebsite einsehbar.

Die Unterlagen können zudem während den Büroöffnungszeiten auf Voranmeldung hin bei der Dienststelle Planung, Bernstrasse 65D, 3072 Ostermundigen eingesehen werden. Tel: 031 930 14 29; e-mail: planung@ostermundigen.ch.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind im Doppel schriftlich und begründet innerhalb der Einsprachefrist einzureichen an:
Gemeinderat Ostermundigen, Schiessplatzweg 1, 3072 Ostermundigen

Allfällige Termine für Einspracheverhandlungen finden am 25. oder 26. Februar 2026 statt.

Der Gemeinderat

Erscheinungsweise

  • E-Amtsblatt Kanton Bern 14.01.2026
  • Bantiger-Post 14.01.2026

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