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öffentlich-rechtliche Auflagen


Neue Überbauungsordnung "Werkstadthaus" mit Änderung der baurechtlichen Grundordnung; öffentliche Auflage

Gestützt auf Artikel 60 Baugesetz bringt der Gemeinderat Ostermundigen die Überbauungsordnung «Werkstadthaus» zur öffentlichen Auflage.
Die Überbauungsordnung «Werkstadthaus» mit Änderung der baurechtlichen Grundordnung besteht aus:

Die Akten sind während 30 Tagen, vom 19. November bis 19. Dezember 2025 hier auf der Gemeindewebsite einsehbar.

Die Unterlagen können zudem während den Büroöffnungszeiten auf Voranmeldung hin bei der Dienststelle Planung, Bernstrasse 65D, 3072 Ostermundigen eingesehen werden.
Tel: 031 930 14 29
E-mail:planung@ostermundigen.ch

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind im Doppel schriftlich und begründet innerhalb der Einsprachefrist einzureichen an:
Gemeinderat Ostermundigen, Schiessplatzweg 1, 3072 Ostermundigen

Allfällige Termine für Einspracheverhandlungen würden am 14. oder 15. Januar 2026 stattfinden.

Der Gemeinderat
Erscheinungsweise - E-Amtsblatt Kanton Bern 19.11.2025

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