Gestützt auf Artikel 60 Baugesetz bringt der Gemeinderat Ostermundigen die Planungsinstrumente zum «Werkstadthaus» zur öffentlichen Auflage:
Hinweisend aufgelegt werden der Vorprüfungsbericht und der Erläuterungsbericht mit den Beilagen (nach Art. 47, Raumplanungsverordnung). Dieser dokumentiert die Planung. Diese Dokumente finden Sie hier:
Die Akten sind während 30 Tagen, vom 19. November bis 19. Dezember 2025 hier auf der Gemeindewebsite einsehbar.
Die Unterlagen können zudem während den Büroöffnungszeiten auf Voranmeldung hin bei der Dienststelle Planung, Bernstrasse 65D, 3072 Ostermundigen eingesehen werden.
Tel: 031 930 14 29
E-mail:planung@ostermundigen.ch
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind im Doppel schriftlich und begründet innerhalb der Einsprachefrist einzureichen an:
Gemeinderat Ostermundigen, Schiessplatzweg 1, 3072 Ostermundigen
Allfällige Termine für Einspracheverhandlungen würden am 14. oder 15. Januar 2026 statt.
Der Gemeinderat
Erscheinungsweise - E-Amtsblatt Kanton Bern 19.11.2025