Die Pflegekinderaufsicht untersteht mit der Pflegeplatzvermittlung und der Aufsicht der Pflegefamilie mit zivilrechtlichem Wohnsitz in Ostermundigen dem Bereich EKS.
Bei Kindern im vorschulpflichtigen und schulpflichtigen Alter, deren Pflege und Erziehung auf mehr als drei Monate oder auf unbestimmte Zeit anderen Personen als den Eltern unentgeltlich oder entgeltlich anvertraut werden, benötigen ein geregeltes Pflegeverhältnis.
Auch Kinder, welche länger als drei Monate bei Grosseltern oder anderen Verwandten untergebracht werden, benötigen ein geregeltes Pflegeverhältnis.
Das Pflegekinderverhältnis ist in der eidgenössischen Pflegekinderverordnung (PAVO) und in der kantonalen Pflegekinderverordnung (PVO) geregelt.