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Faire-Regen-Regel - Mit der eigenen Versickerungsanlage Geld sparen


Nachhaltige Grundwasseranreicherung für Mensch und Natur

Zu viel Abwasser in der Kanalisation ist teuer

Wieso wird Regenabwasser nicht zu Grund- und Trinkwasser?
Die räumliche Entwicklung unserer Gemeinde hat zu vielen bebauten und versiegelten Flächen geführt. Deshalb kann das Regenabwasser nicht mehr versickern und fliesst durch die Regenrinnen und Abflüsse in die Kanalisation. In den Abwasserleitungen vermischt sich das Meteor- mit dem Schmutzwasser und muss in der ARA aufwendig gereinigt werden. Deswegen kostet jeder Liter Regenabwasser teure Abwassergebühren.

Welche Konsequenzen hat dies für mich als Verbraucherin und Verbraucher?

  1. Das dem Abwasser zugeleitete Regenabwasser wird zu Schmutzwasser und verliert seinen Wert als Grund- und potentielles Trinkwasser. Dies bedeutet: Wir verlieren sauberes Wasser als wertvollen Rohstoff.
  2. Mehr Regenabwasser in der Kanalisation verlangt grösser dimensionierte Abwasserleitungen.
  3. In der Gemeinde wird verdichtet gebaut, dadurch nimmt die Regenabwassermenge, die in die öffentliche Kanalisation eingeleitet wird, ohne geeignete Massnahmen zu.
  4. Der Grundwasserspiegel sinkt, wenn das Regenabwasser nicht wieder dem Grundwasser zugeführt werden kann. Darum wird die Gewinnung von Trinkwasser zunehmend aufwendiger und kostenintensiver.

Dieser Entwicklung kann nur entgegengewirkt werden, wenn das Regenabwasser bestehender und neuer Liegenschaften künftig versickert wird. Die noch verfügbaren Abflusskapazitäten in der öffentlichen Kanalisation werden für Neubauten – auf nicht versickerbarem Grund – reserviert.

Ist bei Neu- und Umbauten eine Versickerung oder die Einleitung des Regenabwassers in einen Vorfluter – aufgrund eines hydrogeologischen Gutachtens – nicht möglich, muss dieses über eine dichte Retention (Drosselung, Rückhalt) in die öffentliche Kanalisation geführt werden. Dadurch wird das Regenwabwasser bei kräftigen Gewittern zeitverzögert in das öffentliche Abwassernetz eingeleitet.
Im Gegensatz zu den Versickerungsanlagen, werden Retentionsbecken nicht subventioniert.

Das Ziel ist

  • Die Ressourcen der bestehenden öffentlichen Abwasserleitungen und -anlagen besser zu nutzen, um diese wegen Überlast nicht mit hohen finanziellen Aufwendungen ausbauen zu müssen. Dadurch bleiben die Abwassergebühren weiterhin günstig.
  • Dass das Regenabwasser auf versiegelten Flächen am gleichen Ort wieder dem Untergrund zugeführt wird. Dadurch entsteht ein natürlicher Kreislauf für Mensch und Natur.
  • Durch die Versickerung von Regenabwasser wird die Auslastung der öffentlichen Kanalisation bei zunehmend starken Gewittern reduziert. Dabei werden die Abflussreserven erhöht und die Rückstauproblematik bei privaten Abwasserleitungen wird erheblich reduziert.
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Wie funktioniert das Abwasserreglement?

Ganz einfach: Hauseigentümerinnen und -eigentümer erhalten finanzielle Anreize, um das Regenabwasser nicht mehr in die Kanalisation abzuleiten, sondern auf ihrem Grundstück zu versickern.

Was heisst Versickerung?

Das Regenwasser wird auf dem eigenen Grundstück gesammelt und über den Boden der Natur zurückgeführt. Durch eine natürliche Filterung wird das Oberflächenwasser wieder zu Grundwasser. Jeder Hauseigentümer und jede Hauseigentümerin wird somit zum nachhaltigen
Grundwasseranreicherungs- und indirekt zum Trinkwasserproduzenten!

Von welchen Konstenvorteilen kann ich profitieren?

Die Gemeinde beteiligt sich finanziell an neuen Versickerungsanlagen bei bestehenden Liegenschaften (1) und verzichtet zudem auf jährlich wiederkehrende Regenabwassergebühren.
Für Retentionsanlagen mit Anschluss an das Abwassernetz wird die Anschlussgebühr gestützt auf den Abflussbeiwert (C) (2) der Anlage gemäss bewilligter Generellen Entwässerungsplanung (GEP) bis auf 50 Prozent des Normalansatzes (3) gesenkt.

Welche konkreten Vorteile biete die Versickerung?

  1. Bei Regen entsteht kein zusätzliches Abwasser, sondern Grundwasser wird angereichert und erlaubt somit den Gewinn von Trinkwasser.
  2. Die bestehenden Kanalisationsleitungen haben genügend Abwasserkapazitäten für Neubauten ohne Versickerungsmöglichkeiten und verursachen keine Mehrkosten.
  3. Es fallen keine zusätzlichen Regenabwassergebühren mehr an.
  4. Liegenschaftsbesitzerinnen und -besitzer können in aller Transparenz davon ausgehen, dass sie für keine Regenabwasserentsorgung mehr bezahlen müssen.
  5. Liegenschaftsbesitzerinnen und Gebührenzahler profitieren nachhaltig.


(1, 3) Abwasserreglement:
Davon ausgeschlossen sind bestehende Liegenschaften, die baubewilligungspflichtigen Sanierungsarbeiten unterzogen werden
(Art. 31, Abs. 7 – Anschlussgebühren und Art. 33, Abs. 4 – Wiederkehrende Gebühren).
(2) Der Abflussbeiwert ist eine Konstante gemäss SN 592 000, die angibt, welcher Anteil des Regens zum Abfluss gelangt. Siehe auch
https://vsa.ch/glossar/.

Versickerungsanlagen sind Bestandteile der Liegenschaftsentwässerung, sind genehmigungspflichtig und müssen einwandfrei unterhalten werden (Art. 18, Abs. 1ff Abwasserreglement; Art. 58 OR)

SOLL-ZUSTAND

Fallbeispiele und gesetzlichen Grundlagen

In der Broschüre zum Herunterladen sind drei Berechnungsbeispiele realisierter Anlagen in Ostermundigen aufgeführt. Zudem lesen Sie die gesetzlichen Grundlagen des Abwasserreglements und der Abwasserverordnung.

Faire-Regen-Regel_ES_def

Fragen? Rufen Sie uns an

Gemeinde Ostermundigen
Abteilung Tiefbau & Betriebe
Bernstrasse 65 D
CH-3072 Ostermundigen 1

Telefon +41 31 930 11 11
betriebe@ostermundigen.ch

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