Neu - Digitale Parkbewilligung
AnwohnerInnen und Geschäftsbetrieben (Berechtigung vorausgesetzt) wird ermöglicht, mit dem Kauf einer Parkbewilligung in einer der signalisierten Blauen Zonen 1 – 5 zeitlich unbeschränkt zu parkieren.
Die Parkbewilligungen können neu online beantragt werden (Monats- und Jahresbewilligungen). Nach unserer Prüfung können Sie die Bewilligung bequem online bezahlen. Einzelbewilligungen für Besucher wie z.B. Tagesbewilligungen können direkt online erworben werden. Es werden keine Parkkarten mehr gedruckt!
Wer kann eine «Anwohnerparkbewilligung» beziehen?
Zum Bezug einer Parkbewilligung berechtigt sind AnwohnerInnen, inkl. registrierte Wochenaufenthalter, die schriftenpolizeilich in der Gemeinde Ostermundigen angemeldet sind und in einer Parkzone wohnen. Sie erhalten eine Parkbewilligung für den auf ihren Namen und Adresse eingelösten Personenwagen (Nachweis der Verwaltung muss zwingend erbracht werden, dass keine privaten Parkplätze vorhanden sind). Pro Haushalt wird max. eine Parkbewilligung erteilt. Die Gesamtlänge des Fahrzeuges darf 5 Meter nicht überschreiten.
Parkkarte online bestellen
Geschäftsbetriebe
Ortsansässige Gewerbebetriebe, deren Betrieb oder Sitz sich in einer Parkkartenzone befindet, erhalten eine Parkbewilligung für die, auf die Firma immatrikulierten leichten Motorwagen, sofern kein Abstellplatz beim Betrieb vorhanden ist.
Einzelbewilligungen
BesucherInnen können eine Tagesbewilligung erwerben, mit der in den signalisierten Blauen Zonen 1 – 5 bis 24 Stunden parkiert werden darf.
Wo gilt die Parkbewilligung nicht?
Auf Parkplätzen mit weissen Feldern, Ticketautomaten sowie auf gelben Parkfeldern.
Zoneneinteilung