Schutzräume für die Bevölkerung
Für jeden Einwohner und jede Einwohnerin steht ein belüfteter Schutzplatz im eigenen Haus oder in einem zeitgerecht erreichbaren Nachbargebäude zur Verfügung. Der Schutzplatzdeckungsgrad liegt per 01.02.2014 bei 104%.
Da dieser Wert nur knapp über 100% liegt, müssen bei grösseren Neubauprojekten Schutzräume gebaut und/oder bestehende Schutzräume dürfen nicht aufgehoben werden.