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Militär

Der Sektionschef Bern ist zuständig für die Amtsbezirke Bern (inkl. Ostermundigen), Fraubrunnen, Laupen, Schwarzenburg und Seftigen.

Kontaktangaben Sektionschef Bern

Amt für Bevölkerungsschutz, Sport und Militär des Kantons Bern (BSM)
Papiermühlestrasse 17v
Postfach
3000 Bern 22
Telefon +41 31 636 05 50
E-Mail krskmmndbch

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 08.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 16.00 Uhr

Wer ist meldepflichtig?

Militär- und Zivilschutzangehörige bleiben der Meldepflicht (Adress- und Wohnortänderungen, Einholen von Auslandurlaub) unterstellt bis zum Ende des Jahres, in dem sie aus der Dienstpflicht entlassen werden (in der Regel nach Vollendung des 30. Altersjahres). Die Weisungen im Dienstbüchlein sind zu beachten.

Wehrpflicht-Ersatzabgabe

Schweizer Bürger, die ihre Wehrpflicht nicht oder nur teilweise durch persönliche Dienstleistung (Militär- oder Zivildienst) erfüllen, haben einen Ersatz in Geld zu leisten. Dies gilt auch für Angehörige des Zivilschutzes.

Die Ersatzabgabe beträgt pro Jahr 3 % des steuerbaren Einkommens der direkten Bundessteuer, mindestens aber Fr. 200.00. Diensttage im Zivilschutz reduzieren die Ersatzabgabe um 4 % für jeden im Ersatzjahr geleisteten besoldeten Diensttag.

Kontaktangaben Wehrpflichtersatz

Amt für Bevölkerungsschutz, Sport und Militär BSM
Wehrpflichtersatz
Papiermühlestrasse 13G
Postfach
3000 Bern 22
Telefon +41 31 636 05 52
E-Mail wpbsmbch

Öffentliche Sicherheit, Polizeiinspektorat
Zivil- und Bevölkerungsschutz

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