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Schiesswesen

Mitte November 2001 wurde das Schiessen auf der Anlage Oberfeld in Ostermundigen eingestellt. Der gesamte Schiessbetrieb (Anlässe der Schützenvereine und solche für das Obligatorische) werden in die Schiessanlage Riedbach-Bern verlegt. Aufgrund einer Vereinbarung zwischen den Gemeinden Bern und Ostermundigen können die Ostermundiger Schiesspflichtigen und die Schützenvereine ihre Tätigkeit in der Schiessanlage Riedbach ausüben.

Die Schiesspflicht

ist bis und mit dem Ende des Jahres vor der Entlassung aus der Militärdienstpflicht, längstens jedoch bis zum Ende des Jahres, in dem Sie das 34. Altersjahr vollenden, zu erfüllen.

Die Schiesspflicht kann von Ende März bis Ende August in einem anerkannten Schützenverein erfüllt werden. Informationen über die Daten erhalten Sie für das ganze Kantonsgebiet unter diesem Link

Sollte die Schiesspflicht bis Ende August nicht erfüllt worden sein, ist dies in einem Nachschiesskurs zu erfüllen - siehe öffentliches Aufgebotsplakat.

Weitere Informationen finden Sie im Dienstbüchlein auf Seite 2.

Öffentliche Sicherheit
Zivil- und Bevölkerungsschutz

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