Adressänderungen innerhalb der Gemeinde können Sie uns innert 14 Tagen via Mail, telefonisch oder direkt am Schalter melden. Der Niederlassungs- oder Aufenthaltsausweis erhalten Sie kostenlos zugestellt.
Adressänderungen innerhalb der Gemeinde können Sie uns innert 14 Tagen via Mail, telefonisch oder direkt am Schalter melden. Aufgrund der Änderungen im Zentralen Migrationssystem ist die Adressänderung gebührenpflichtig.