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Feuerungskontrolle

Aufgrund der Umweltschutzgesetzgebung hat der Bundesrat die Luftreinhalte-Verordnung erlassen. Um den Schadstoffausstoss der Feuerungsanlagen so gering wie möglich zu halten, gehört die Überprüfung der vorgeschriebenen Grenzwerte zu den Aufgaben des amtlichen Feuerungskontrolleurs. Gleichzeitig wird der Allgemeinzustand der Heizanlage beurteilt.

Bei Neuinstallationen von Oel- und Gasfeuerungen erstellt der Heizungsfachmann ein Abnahmeprotokoll mit den Messwerten zuhanden des Feuerungskontrolleurs der Gemeinde. Die amtliche Kontrolle erfolgt  in jeder zweiten Heizperiode.

Alle kontrollpflichtigen Feuerungsanlagen, die den gesetzlichen Anforderungen der Luftreinhalte-Verordnung nicht genügen, müssen spätestens nach sechs Jahren saniert werden.

Auskunft

Daniel Flückiger
Feuerungskontrolle
Tannackerstrasse 29
3073 Gümligen
Telefon +41 31 954 14 44
Mobile +41 79 432 63 87
E-Mail dnlflckgrmr-bch

Öffentliche Sicherheit, Polizeiinspektorat
Umwelt

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