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Handlungsfähigkeitszeugnis

Im Rahmen des revidierten Kindes- und Erwachsenenschutzgesetzes geht die Zuständigkeit für das Ausstellen von Handlungsfähigkeitszeugnissen per 1. Juni 2016 von den Gemeinden auf die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) über.

Vorgehen

Sie reichen ein Gesuch bei der örtlich zuständigen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) ein:

  • Persönlich am Schalter (gültigen Ausweis mitnehmen)
  • Schriftlich per Post oder E-Mail (Kopie eines gültigen Ausweisdokumentes beilegen)

Für die Gemeinde Ostermundigen zuständig:

Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde
Mittelland Nord
Bernstrasse 5
Postfach 207
3312 Fraubrunnen
Tel. 031 635 20 50
Fax 031 635 20 99
nfksb-mnjgkbch

KESB Mittelland Nord

KESB Mittelland Nord
Einwohnerdienste, Öffentliche Sicherheit
Ausweise und Bescheinigungen

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