Die Kinder besuchen den Kindergarten grundsätzlich zwei Jahre und treten anschliessend in die 1. Klasse der Primarstufe über. Der Übertritt vom Kindergarten in die Primarstufe ist ein Schullaufbahnentscheid und wird von der Schulleitung auf Antrag der Lehrperson des Kindergartens und unter Einbezug der Eltern getroffen. Das Schuljahr beginnt im August (Woche 33).
Die ersten sechs Schuljahre der Volksschule bilden die Primarstufe. Während dieser Zeit werden alle Kinder gemeinsam unterrichtet. Die Grundfertigkeiten Lesen, Schreiben und Rechnen stehen im Zentrum des Unterrichts. Eng damit verbunden sind die Beschäftigung mit der natürlichen, sozialen und kulturellen Umwelt sowie die musisch-handwerkliche und sportliche Betätigung.
Das 7. bis 9. Schuljahr der Volksschule bildet die Sekundarstufe I. In Ostermundigen wird die Sekundarstufe I nach dem Modell „Manuel“ geführt: Die Real- und Sekundarschülerinnen und -schüler werden in getrennten Klassen unterrichtet. In den drei Niveaufächern Deutsch, Französisch und Mathematik werden die Schülerinnen und Schüler entsprechend ihrem Leistungsstand dem Real- oder dem Sekundarschulniveau zugewiesen.
Im 7. und 8. Schuljahr werden "Spezielle Sekundarklassen" integriert in den Sekundarklassen geführt. Der gymnasiale Unterricht im 9. Schuljahr wird an einem Gymnasium besucht.
Anmeldeformular zum Schulbesuch für ukrainische Schüler/innen (Ukrainisch)
Schulferien (für Kindergarten und Volksschule)
Ostermundigen hat einen fixen Ferienkalender nach der Kalenderwochenzählung (DIN-Norm):
Sportwoche Woche 5
Frühlingsferien Wochen 15 und 16
Sommerferien Wochen 28 - 32 (bzw. 27 bis 32, nach einem Jahr mit 53 Wochen)
Herbstferien Wochen 39 bis 41
Winterferien Wochen 52 und 1 (bzw. 53 und 1)
Schulschluss ist jeweils am Vortag nach Stundenplan
(Ausnahme: Vor den Sommerferien ist Schulschluss am Freitagmittag).
Die Eltern sind berechtigt, ihr Kind nach vorgängiger Benachrichtigung der Schule ohne Angabe von Gründen an höchstens fünf Halbtagen pro Schuljahr nicht zur Schule zu schicken.
Aus besonderen Gründen (z.B. Teilnahme an wichtigen sportlichen oder kulturellen Anlässen, Schnupperlehren) können Schülerinnen und Schüler vorübergehend vom Schulbesuch dispensiert werden.
In Ostermundigen ist die Elternmitwirkung wie folgt geregelt:
Die Eltern jeder Klasse bilden je eine Elterngruppe. Jede Elterngruppe wählt aus ihrer Mitte eine Elternsprecherin oder einen Elternsprecher. Alle Elternsprecherinnen und Elternsprecher bilden den Elternrat.