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Dispensations und Urlaubsgesuch ZSO Bantiger


Personalien Gesuchsteller
Vorgesehener Dienst (gemäss Aufgebot)

Diesem Gesuch sind zwingend Beweismittel bzw. Bestätigungen  (Arztzeugnis, Bestätigung Arbeitgeber/Schule/Uni, Buchungsbeleg, etc.) beizulegen. Solange keine Bewilligung einer Dispensation / Urlaub ausgesprochen wurde, gilt das Aufgebot und die Einrückungspflicht.

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