Bei
einem Wegzug innerhalb des Gebietes der ZSO Bantiger (betrifft die Gemeinden
Allmendingen bei Bern, Bäriswil, Bolligen, Ittigen, Krauchthal, Muri bei Bern,
Ostermundigen und Stettlen) bleiben Sie bei der ZSO Bantiger dienstpflichtig.
Bei einem Wegzug ausserhalb des Gebietes der ZSO Bantiger wird im Normalfall
eine andere ZSO zuständig. Es besteht jedoch die Möglichkeit, sich durch die
neue ZSO freistellen zu lassen, damit man weiterhin die Dienstleistungen bei
der ZSO Bantiger absolvieren kann.