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WASSERBAUPLAN WORBLE


Genehmigung eines Gesamtkredits

DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE

Abbildung1: Wasserbauplan gesamtes Projekt

Um eine Genehmigung des Wasserbauplanes Teil West zu erlangen, muss die Ostermundiger Bevölkerung den genannten Wasserbauplan Planrechtlich beschliessen. In diesem Zusammenhang wird auch die Finanzierung genehmigt.

Das Projekt bringt bedeutende ökologische und sicherheitsrelevante Verbesserungen sowie eine Aufwertung der Naherholungszone mit sich.

Abbildung 2: Wasserbauplan Teil West Rörswilbrücke - Schwandiweg

Im Abschnitt 2 wird das Umgehungsgerinn der Worble neu auf Ostermundiger Gemeindegebiet liegen. Die Entstehungskosten dieses Projektabschnittes werden durch die Gemeinde Stettlen und Bernapark getragen.

Abbildung 3: Wasserbauplan Teil West Schwandiweg - Tennisplätze

Kosten

Für das Projekt «Wasserbauplan Worble» soll zu Lasten der Investitionsrechnungen ein Gesamtkredit von CHF 3'967'000.00 (inkl. MWSt. von 8,1 %) bewilligt werden. Die Subventionsbeiträge von Bund und Kanton erstrecken sich über ca. 60%.

TERMINE

Informationsanlass (öffentlich):
27. Oktober 2025 um 20:00 Uhr in Tell's Saal (Bernstrasse 101, Ostermundigen)
(Download Publikation)

Volksabstimmung über den Gesamtkredit:
30. November 2025

dokumente

kontakt

Gemeinde Ostermundigen
Abteilung Tiefbau und Betriebe
René Michel
Telefon: +41 31 930 11 11
E-Mail: rene.michel@ostermundigen.ch

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