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öffentliche Kanalisation

Abwasserentsorgung

In einem gut ausgebauten Kanalisationsnetz mit rund 50 km Hauptleitungen wird das häusliche, gewerbliche und industrielle Abwasser gesammelt und in die Abwasserreinigungsanlage (ARA) Worblental nach Worblaufen geführt. Dieser Anlage sind 10 Gemeinden angeschlossen.

Bei Um- und Neubauten wird im Sinne des Umweltschutzes und der Grundwasseranreicherung wo zulässig die örtliche Versickerung von Dachwasser angestrebt.

Neuerstellungen, Erweiterungen, Erneuerungen und Entfernungen von Wasser- und Abwasserinstallationen erfordern eine Bewilligung der Wasserversorgung Ostermundigen. Das Formular "W3" für Wasser- und Abwasserinstallationen kann als Excel-Dokument durch Anklicken des folgenden Links bezogen werden --> W3.

Link zur Broschüre "Wasser - Unsere Lebensquelle"

Versickerung

In vielen Gemeinden – so auch in Ostermundigen mit heute 18‘000 EinwohnerInnen – wird der Boden zunehmend überbaut und versiegelt. In der Folge kann der Regen nicht mehr versickern und landet stattdessen über Regenrinnen und Abflüsse in den Leitungen der öffentlichen Kanalisation. Der ökologische Kreislauf von Regen- zu Grund- bzw. zu Trinkwasser gerät zunehmend aus den Fugen.
Die Gemeinde Ostermundigen stand vor der Wahl, die bestehende Kanalisation in grossen Teilen der Gemeinde zu vergrössern (Kapazität, Hochwasserschutz) oder die LiegenschaftseigentümerInnen zu motivieren, Regenabwasser der Kanalisation zu entziehen. Aus diesem Grund hat die Gemeinde Ostermundigen schon im Jahr 2006 ihr Abwasserreglement überarbeitet und eine „Faire-Regen-Regel“, eine Versickerungspflicht sowie eine Regenabwassergebühr (bei Einleitung in eine öffentliche Kanalisation oder Sauberwasserleitung) eingeführt. Die „Faire-Regen-Regel“ besagt, wer freiwillig auf die Einleitung von Regenabwasser in die öffentliche Kanalisation verzichtet, kommt in den Genuss einer Rückerstattung (Subvention) von CHF 25.- pro m2 der Kanalisation entzogener Fläche (= früherer Betrag des Einkaufs in die Kanalisation). Langfristig gilt der Grundsatz: „Wird weniger in die Kanalisation des Gemeindeverbandes ARA Worblental eingeleitet, werden auch weniger Gebühren fällig“. Wer jedoch - aus anderen Gründen - zu einer Versickerung gesetzlich verpflichtet ist, muss versickern und hat keine Subvention zugute. Dies betrifft vorab Baugesuche für Neu- und Umbauten. Es werden also nur reine Versickerungsprojekte Subventioniert.

Regenabwassergebühren

Im Mai 2018 hat die Gemeinde Ostermundigen das WebGIS-Entwässerungsflächen (WebGIS-EF) zur Erfassung von Flächen für die wiederkehrenden Regenabwassergebühren anstelle der tabellarischen Erfassung eingeführt. Basis ist der internetbasierende Viewer WebGIS des Gemeindegeometers.
Jede erfasste versiegelte Fläche ist nun einer Parzellen-Nr. und aufgrund ihres Entwässerungs-Typs einer Farbe und einem Gebühren-Typ zugewiesen. Quartalsweise werden Reports der neu erfassten Flächen je Parzellen-Nr. generiert, welche dann ins Gebührenverrechnungsprogramm is-e / nest übertragen werden. Die Umstellung von der tabellarischen zur grafischen Erfassung erfolgt kontinuierlich und wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen, da jede Parzelle einzeln überprüft und neu erfasst wird. Wir eine Eigentümer neu erfasst, bekommt er mit der nächsten Regenabwassergebührenrechnung einmalig einen Entwässerungsflächenplan sowie den dazugehörenden Report seiner Parzelle mit den ausgewiesenen Flächen zugestellt.
Die Übersichtlichkeit und Nachvollziehbarkeit für die Gemeinde und den Eigentümer ist somit eine Win-Win-Situation für beide Seiten.

Lesen Sie hier weiter.

Steinbruchweg 7
3072 Ostermundigen
+41 31 930 11 11
E-Mail

Freibad

Aktuelles zum Saisonstart 2026

Freibadrestaurant
Bei guter Witterung sind das Freibadrestaurant inkl. Terrasse und der Kinderspielplatz ab Donnerstag, 30. April 2026, täglich ab 09:00 Uhr (ausgenommen Sonntag 3. Mai) geöffnet. Der Eintritt ist kostenlos.
Ihr Freibadrestaurant-Team

Vorverkauf und Saisoneröffnung Freibad
Der um 10% vergünstigte Vorverkauf der Saisonabonnemente startet am 27. April 2026 und dauert bis und mit 8. Mai 2026. Danach werden die Abonnemente zu den normalen Preisen verkauft.

Der Badebetrieb startet am 09. Mai 2026 und dauert bis und mit 20. September 2026

Barrierefreiheit

Die Freibadanlage, die Garderoben und die sanitären Einrichtungen sowie das Freibadrestaurant sind Barrierefrei. Es sind keine speziellen Becken-Einstiegshilfen (Hebesitze) für Behinderte vorhanden.

Flyer

Der Flyer mit umfassenden Informationen für die aktuelle Saison erscheint jeweils ca. anfangs April und kann hier als PDF (Stand 2026) bezogen werden.

Eintrittspreise

(Stand: Mai 2026, Änderungen vorbehalten!)

einzel-Eintritte:

ErwachseneCHF 5.50
Erwachsene ab 17:00 Uhr (Feierabend-Tarif)CHF 4.00
AHV BeziehendeCHF 5.00 1)
IV BeziehendeCHF 4.00 1) 2)
Jugendliche+junge Erwachsene in Ausbildung (Jg.2001-2009)CHF 4.00 1)
Kinder (Jg.2010-2019)CHF 4.00 1)
Kinder (ab Jg.2020)gratis 1)

Saison-Abonnemente

ErwachseneCHF 65.00
AHV BeziehendeCHF 50.00 1)
IV BeziehendeCHF 50.00 1) 2)
Jugendliche+junge Erwachsene in Ausbildung (Jg.2001-2009)CHF 50.00 1)
Kinder (Jg.2010-2019)CHF 30.00 1)
Familien mit Wohnsitz OstermundigenCHF 130.00 1) 3)

1) Das Kassenpersonal behält sich vor, die Bezugsberechtigung mit einem offiziellen Ausweis (z.B. ID, Pass, Ausbildungsausweis, usw.) bestätigen zu lassen. Ohne gültigen Ausweis gelten die Preise für Erwachsene!

2) Freibad-Besuchende mit Behinderungen können eine Begleitperson gratis mitnehmen, wenn an der Kasse eine Begleiterkarte (Ausgabestelle Regierungsstatthalteramt) vorgewiesen wird.

3) Um ein Familien-Saisonabonnement kaufen zu können, müssen folgende Kriterien kumulativ (gleichzeitig) erfüllt werden: alle Personen leben in Ostermundigen und (unabhängig des Zivilstandes und Geschlechtes) im gleichen Haushalt, alle Abonnemente werden gleichzeitig bezogen und es werden mindestens 1 Abonnement für Erwachsene und 1 Abonnement für Kinder gekauft.

Saisonabonnemente können an der Schwimmbadkasse bezogen werden. Pro Saisonabonnement-Karte wir ein Depot von CHF 5.-- eingezogen. Für den Ersatz einer verlorenen oder defekten Abonnement-Karte der laufenden Saison wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 15.-- + Depot erhoben.

Anreise

Wir empfehlen, den RBS-Bus nach Gümligen zu benützen, die Haltestelle befindet sich direkt vor dem Freibad. Der Bus verkehrt täglich zwischen 06:15 Uhr und 19:45 Uhr alle 30 Minuten. Für die Rückfahrt bitte den Billettautomaten beim Freibadeingang benützen (Wechselgeldrückgabe).

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