Bild

Alimentenfachstelle

Im Kanton Bern sind die Gemeinden zuständig für die Alimentenhilfe (Alimentenbevorschussung und Inkassohilfe). In Ostermundigen hat der Gemeinderat die diesbezüglichen Kompetenzen, mittels Beschluss, an die Abteilung Soziales delegiert.

Alimentenbevorschussung

Erfüllt die unterhaltspflichtige Person ihre Zahlungspflicht nicht, nur teilweise oder nicht rechtzeitig, haben Minderjährige Anspruch auf einen Vorschuss der laufenden elterlichen Unterhaltsbeiträge. Befindet sich das Kind nach Erreichen der Volljährigkeit noch in Ausbildung, besteht der Anspruch auf Bevorschussung so lange, bis diese Ausbildung ordentlicherweise abgeschlossen werden kann, längstens jedoch bis zur Vollendung des 25. Altersjahres.

Die Höhe der Vorschüsse richtet sich nach der gerichtlich oder vertraglich festgesetzten Summe, darf jedoch den Betrag der maximalen einfachen Waisenrente gemäss der Bundesgesetzgebung über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (ab 1. Januar 2023, CHF 980.00 pro Monat) nicht überschreiten.

Die Vorschüsse gelten nicht als wirtschaftliche Hilfe im Sinne der Sozialhilfegesetzgebung.

Voraussetzungen

  • Die örtliche Zuständigkeit ist mit zivilrechtlichem Wohnsitz in Ostermundigen gegeben.
  • Der vorliegende Unterhaltstitel ist gültig und vollstreckbar (Bspw. müssen bei Mündigenunterhalt die Kinderalimente bis zum Abschluss der Erstausbildung gerichtlich oder vertraglich festgesetzt worden sein).
  • Das Einkommen oder das Vermögen des Elternteils, in dessen Haushalt das Kind lebt, überschreitet die vom Regierungsrat durch Verordnung festgesetzten Grenzen nicht.
  • Weitere Ausschlusskriterien entnehmen Sie bitte Art. 4 Abs. 1 lit. a bis e der kantonalen Gesetzgebung.

Inkassohilfe

Eheliche und nacheheliche Unterhaltsbeiträge sowie Familienzulagen können nicht bevorschusst werden. Für diese Forderungen wird Inkassohilfe geleistet. Dasselbe gilt für Kinderunterhalt, welcher zum Zeitpunkt der Gesuchstellung rückwirkend geschuldet ist oder aufgrund Überschreitung der Einkommens- oder Vermögensgrenze nicht bevorschusst werden kann.

Gesetzliche Grundlagen

Dokumente zum Download

Gesuch um Alimentenhilfe

Bitte reichen Sie das Gesuch inklusive Beilagen in Papierform ein. Nach Erhalt werden Sie schriftlich oder telefonisch über das weitere Vorgehen orientiert.

Bernstrasse 63
3072 Ostermundigen
+41 31 930 12 00
E-Mail
Alimentenhilfe

Datenschutzhinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen

Notwendige Cookies werden immer geladen